Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/98: Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge · 29 Seiten
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Sanierungsmassnahmen Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens
den Überschüssen der letzten Jahre bei der Wahl der Massnahmen zu berücksichtigen.
- Der SSR ist dagegen, dass die Rentnerinnen und Rentner zur Kasse gebeten werden. Seiner Ansicht nach kommt eine solche Massnahme einer Rentenkürzung gleich und stellt einen Eingriff in die erworbenen Rechte dar. Falls sie trotzdem umgesetzt würde, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein: Vertretung der Rentner im Entscheidungsorgan, Beiträge während maximal fünf Jahren und nur auf Renten von über 4'000 Franken pro Monat und sofern an Überschussverteilungen beteiligt.
•= Sammelstiftungen: Gemäss zweier Stellungnahmen ist der Entwurf lückenhaft, weil
er den spezifischen Fall der Sammelstiftungen nicht berücksichtigt.
- Der SAV erachtet es als notwendig, dass die Versicherer durch eine Bestimmung analog zu Art. 65 einzubeziehen sind; der Entwurf von Art. 684 müsste entsprechend neugefasst werden und an einem anderen Ansatzpunkt, wie beispielsweise einer Schattenrechnung für Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen oder einem anderen Kriterium anknüpfen.
- Der SVV vertritt die Auffassung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen an Bedeutung verlieren würden, wenn die Parameter der beruflichen Vorsorge richtig festgelegt würden (vor allem der Mindestzinssatz und der Umwandlungssatz). Gestützt auf eine lange Beschreibung der Bedingungen für die Versicherungsprodukte (keine Unterdeckung zulässig) im Vergleich zu den Bestimmungen für autonome Vorsorgeeinrichtungen erinnert der SVV an die wichtige Rolle der Sammelstiftungen für die KMU und verlangt, dass diese Einrichtungen durch die Einfügung eines neuen Art. 68a BVG (vgl. Ziff. 5.3)
eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit erhalten.
Vernehm- Generelle Zustimmung Zustimmung mit Vor- Ablehnung
lassungs- behalten oder Vor-
teilnehmer schlägen
Kantone LU, UR, OW, NW, ZG, ZH, BE, SZ, VD, TI, AR, SH, GL, AI, SG, TG
FR, SO, BS, BL, GR, NE
AG, VS, JU
Parteien FDP, CVP, SPS, SVP,
LPS, GPS, CSP
Spitzen- FRSP, SwissBanking SGV, SAV, SBV, SGB,
verbände Travail.Suisse und kv
schweiz
Behörden KKAB FDK, SSV
Versicherte / SLFV und SAEB Pro Senectute, SSR, svf
Leistungs-
bezüger
Durchführung ASIP, Sicherheitsfonds TK, STV, SKPE, VVP,
BVG SVV, Stiftung Auffang-
einrichtung BVG
Andere IZS, SKS und ASLOCA DJS
Total 20 346
4 Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten der Eidg. BVG-Kommission war ein Entwurf von Artikel 68a, der dieselbe Zielsetzung anstrebte, ausgearbeitet worden. Er wurde später fallengelassen. - 7 -