Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/98: Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge · 29 Seiten

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Sanierungsmassnahmen Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens

den Überschüssen der letzten Jahre bei der Wahl der Massnahmen zu berücksichtigen.

- Der SSR ist dagegen, dass die Rentnerinnen und Rentner zur Kasse gebeten werden. Seiner Ansicht nach kommt eine solche Massnahme einer Rentenkürzung gleich und stellt einen Eingriff in die erworbenen Rechte dar. Falls sie trotzdem umgesetzt würde, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein: Vertretung der Rentner im Entscheidungsorgan, Beiträge während maximal fünf Jahren und nur auf Renten von über 4'000 Franken pro Monat und sofern an Überschussverteilungen beteiligt.

•= Sammelstiftungen: Gemäss zweier Stellungnahmen ist der Entwurf lückenhaft, weil

er den spezifischen Fall der Sammelstiftungen nicht berücksichtigt.

- Der SAV erachtet es als notwendig, dass die Versicherer durch eine Bestimmung analog zu Art. 65 einzubeziehen sind; der Entwurf von Art. 684 müsste entsprechend neugefasst werden und an einem anderen Ansatzpunkt, wie beispielsweise einer Schattenrechnung für Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen oder einem anderen Kriterium anknüpfen.

- Der SVV vertritt die Auffassung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen an Bedeutung verlieren würden, wenn die Parameter der beruflichen Vorsorge richtig festgelegt würden (vor allem der Mindestzinssatz und der Umwandlungssatz). Gestützt auf eine lange Beschreibung der Bedingungen für die Versicherungsprodukte (keine Unterdeckung zulässig) im Vergleich zu den Bestimmungen für autonome Vorsorgeeinrichtungen erinnert der SVV an die wichtige Rolle der Sammelstiftungen für die KMU und verlangt, dass diese Einrichtungen durch die Einfügung eines neuen Art. 68a BVG (vgl. Ziff. 5.3)

eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit erhalten.

Vernehm- Generelle Zustimmung Zustimmung mit Vor- Ablehnung

lassungs- behalten oder Vor-

teilnehmer schlägen

Kantone LU, UR, OW, NW, ZG, ZH, BE, SZ, VD, TI, AR, SH, GL, AI, SG, TG

FR, SO, BS, BL, GR, NE

AG, VS, JU

Parteien FDP, CVP, SPS, SVP,

LPS, GPS, CSP

Spitzen- FRSP, SwissBanking SGV, SAV, SBV, SGB,

verbände Travail.Suisse und kv

schweiz

Behörden KKAB FDK, SSV

Versicherte / SLFV und SAEB Pro Senectute, SSR, svf

Leistungs-

bezüger

Durchführung ASIP, Sicherheitsfonds TK, STV, SKPE, VVP,

BVG SVV, Stiftung Auffang-

einrichtung BVG

Andere IZS, SKS und ASLOCA DJS

Total 20 346

4 Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten der Eidg. BVG-Kommission war ein Entwurf von Artikel 68a, der dieselbe Zielsetzung anstrebte, ausgearbeitet worden. Er wurde später fallengelassen. - 7 -