Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/98: Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge · 29 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 28Fedlex · Ergebnisbericht
Sanierungsmassnahmen Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens
- Erhebliche Unterdeckung: Die SKPE weist darauf hin, dass die Erläuterungen zu
Artikel 65b eine erhebliche Unterdeckung für die Umsetzung von Sanierungsmassnahmen voraussetzen. Diese Voraussetzung geht nicht aus dem Wortlaut der Bestimmungen hervor und ist nach Ansicht der SKPE in der Praxis nicht haltbar, da dies je nach Fall bei einem Deckungsgrad von knapp unter 100% gegeben sein kann. Die SVP vertritt praktisch denselben Standpunkt.
- Verhältnismässigkeit der Massnahmen: Für die SKPE sollten aufgrund des
Grundsatzes der Verhältnismässigkeit die in der Vergangenheit bezogenen Leistungen aus freien Mitteln berücksichtigt werden. Ein nach Versichertenkategorie differenzierter Sanierungsbeitrag ist hingegen aus administrativen Gründen nicht durchführbar.
- Sammelstiftungen: Der SGeV weist darauf hin, dass laut Bericht für Sammelstiftun-
gen, welche die Vermögensanlage auf Stufe Vorsorgewerk zulassen, die gleichen Regeln gelten [wie für autonome Vorsorgeeinrichtungen]. Er verlangt, dass dieser Satz gestrichen wird, da die Aufsicht über die angeschlossenen Einrichtungen nicht klar geregelt ist (Verordnungsbestimmungen sind auszuarbeiten).
- Anlagetheoretische Aussagen: Für GR fehlen im Bericht anlagetheoretische Ana-
lysen und Aussagen. Solche Aussagen sollten in Verbindung mit der Anwendungsdauer der Massnahmen stehen, damit vermieden werden kann, dass der Gesetzgeber wirtschaftlich nicht realisierbare Massnahmen vorschlägt.
6. Spontan-Stellungnahmen:
Die Spontan-Stellungnahmen gehen in dieselbe Richtung wie die Ansichten der Vernehmlassungsadressaten. Zu unterscheiden ist zwischen der allgemeinen Haltung gegenüber der Vorlage (8 Zustimmungen / 1 Ablehnung) und den Stellungnahmen zu den konkreten, im Entwurf vorgeschlagenen Massnahmen, die sowohl auf Ablehnung wie auch auf Zustimmung stossen.
6.1 Allgemeine Zustimmung
5 Wirtschaftsverbände (Hotelleriesuisse, Verband Zürcherischer Kreditinstitute, AGVS, Centre patronal, FRI), 1 Gemeinde (Landschaft Davos Gemeinde), 1 Versichertenorganisation (VVbV) und eine Vorsorgeeinrichtung (CPCL) haben dem Entwurf zugestimmt.
Einzig die Pensionskassen Bühler AG, deren Stellungnahme grösstenteils mit jener der Ostschweizer Kantone identisch ist, hat den Entwurf abgelehnt6.
Die Hauptgründe für die Zustimmung überschneiden sich grösstenteils mit jenen der anderen Stellungnahmen. Sie können in folgende Punkte unterteilt werden:
- Hotelleriesuisse ist der Auffassung, dass die Durchführung der Massnahmen nicht
allein im Ermessen der betroffenen Vorsorgeeinrichtungen liegt (Stiftungsrat und Experten sind einzubeziehen).
- Die Landschaft Davos Gemeinde ist der Ansicht, dass die drei von den Massnahmen
betroffenen Hauptgruppen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rentenbezüger) in die Durchführungsentscheide miteinbezogen werden sollten.
- Die FRI (Fédération romande immobilière) stimmt dem Entwurf zu, weist aber auf die
Gefahr hin, dass die Vorsorgeeinrichtungen "eine Unterdeckung schaffen", um keine Fondsmittel freisetzen zu müssen (denn mit der Zulässigkeit einer zeitlich befristeten Unterdeckung wird nicht definiert, wann eine Unterdeckung besteht).
- Der VVbV ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Massnahmen das Ergebnis ei-
ner Fehlfunktion des Systems der beruflichen Vorsorge sind (falsche Parameter, falsche Risikoeinschätzung und unzureichende Reserven). Drastische Massnahmen
6 Vgl. Ziffer 2.2.2. Auf die mit diesen Stellungnahmen identischen Elemente wird hier nicht nochmals eingegangen. - 28 -