Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/98: Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge · 29 Seiten
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Sanierungsmassnahmen Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens
lichsten begrüsst. Durch diese Bestimmung wird eine vorübergehende Unterdeckung zulässig, was erst den Weg für die Umsetzung der eigentlichen Massnahmen ebnet. Der im Entwurf vorgeschlagene Massnahmenkatalog wird hingegen sehr viel differenzierter beurteilt. Zu den Sanierungsbeiträgen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie auch der Beitrag der Rentner und Rentnerinnen und der Unterschreitung des Mindestzinssatzes sind die unterschiedlichsten und zum Teil völlig gegensätzliche Stellungnahmen eingegangen.
Die Gesamtauswertung zeigt, dass die Möglichkeit einer vorübergehenden Unterdeckung in ihrem Grundsatz auf breite Zustimmung stösst, die Reaktionen auf die konkreten Massnahmen hingegen sehr unterschiedlich sind und die ganze Bandbreite von genereller Zustimmung über bedingte Zustimmung bis zur Ablehnung abdecken.
Wie aufgrund der Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen zu erwarten war, spiegeln Zustimmung oder Ablehnung die Haltung der wichtigsten politischen Parteien und die Position der Einrichtungen und Organisationen wieder, welche die Interessen bestimmter Sektoren oder Kategorien vertreten.
2.2 Stellungnahmen zum gesamten Vorentwurf
Die Gesamtauswertung ergibt, dass die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer (55 von 61) den Vorentwurf grundsätzlich gutheisst. Diese breite Zustimmung wird meistens mit der Notwendigkeit der Massnahmen und mit der Feststellung begründet, dass der Entwurf eine gesetzliche Grundlage schafft, die den Vorsorgeeinrichtungen einen unverzichtbar gewordenen Spielraum einräumt. Eines der meistgenannten Argumente zugunsten des Entwurfs ist folglicherweise die mit der Möglichkeit der vorübergehenden Unterdeckung eingeführte und erforderliche Flexibilität. Sehr viele Vernehmlassungsteilnehmer räumen ein, dass das geltende Erfordernis der jederzeitigen Sicherheit unrealistisch geworden ist.
Im Weiteren wird dem Entwurf zugute gehalten, dass er die Sanierungslast gleichmässig auf alle Parteien verteilt und so vermieden wird, dass eine Kategorie oder Gruppe stärker betroffen ist. Bei diesem Punkt gehen die Meinungen allerdings auseinander, wie aus den spezifischen Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen hervorgeht.
Neben der deutlichen Zustimmung zu diesen wesentlichen Aspekten des Entwurfs melden viele Vernehmlassungsteilnehmer gleichzeitig zahlreiche und unterschiedliche Vorbehalte an. Eine zu detaillierte Beschreibung dieser Vorbehalte würde den Rahmen dieses Berichts sprengen. Bestimmte Anliegen oder Vorbehalte werden allerdings wiederholt genannt, was erlaubt, repräsentative Themenbereiche herauszuarbeiten, die nachfolgend näher erläutert werden.
2.2.1 Generelle Zustimmung
Insgesamt 21 Vernehmlassungsteilnehmer heissen den Vorentwurf gut (LU, UR, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, BL, GR, AG, VS, JU, KKAB, FRSP, SBV, SwissBanking, SLFV, SAEB, ASIP sowie Sicherheitsfonds BVG).
34 weitere Teilnehmer haben ihre Gesamtbeurteilungen unabhängig von anderen Überlegungen zu den spezifischen Bestimmungen des Entwurfs mit Vorbehalten oder Bedingungen versehen. Zu einem guten Teil lassen diese Vorbehalte oder Bedingungen deutlich abweichende Auffassungen vorhersehen, welche sich bei den spezifischen Stellungnahmen zu den verschiedenen vorgeschlagenen Massnahmen wiederfinden. Die wichtigsten diesbezüglichen Aspekte sind die folgenden:
•= Gründe für den Entwurf: Zwar räumt die überwiegende Mehrheit ein, dass der Ent-
wurf angesichts der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen gerechtfertigt ist, ei-
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