Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/98: Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge · 29 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

Sanierungsmassnahmen Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens

geplanten Sanierungsmassnahmen (Unterschreitung des Mindestzinssatzes, Rentnerbeitrag) überwiegend von den anderen Parteien getragen werden.

- Pro Senectute stellt fest, dass, wenn die Unterdeckung aufgrund der Finanzierung eines

Sozialplanes zulasten der VE entstanden ist, der Arbeitgeber die Last allein übernehmen müsse.

Gleiche oder Verkleinerung der Last des Arbeitgebers - Die FDP, die SVP, der SAV und der SGV bestehen auf der strikten Einhaltung des Paritätsprinzips oder melden Einschränkungen beim Arbeitgeberbeitrag an:

o Für die FDP muss es sich beim Sanierungsbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend um zeitlich begrenzte und paritätisch festgelegte Beitragserhöhungen handeln.

o Die SVP ist der Ansicht, dass im Gegensatz zu den Ausführungen im Begleitbericht, den Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben werden sollte, sich die über-

paritätisch geleisteten Beiträge anrechnen zu lassen.

o Für den SVG kommt ein Sanierungsbeitrag seitens der Arbeitgeber nur dann in

Frage, wenn diese in der Vergangenheit in den Genuss von Beitragssenkungen

gekommen sind. Die Beteiligung des Arbeitgebers ist ausserdem strikt paritätisch zu finanzieren und der Arbeitgeber darf nicht verpflichtet werden, einen grösseren Beitrag zu leisten.

o Laut SAV ist der Situation des Betriebs Rechnung zu tragen, indem ausdrücklich

festgehalten wird, dass der Arbeitgeberbeitrag für das Unternehmen tragbar sein muss.

o Der ABV weist klar jeden Vorschlag zurück, welcher einen Anteil des Arbeitgebers von über 50 Prozent vorschlagen würde.

Vernehmlassungsteilnehmer Zustimmung Ablehnung

Kantone LU, UR, OW, ZG, FR, SO BE

Parteien FDP, SPS, SVP, CSP, GPS

Spitzenverbände SGV, SAV, SGB, Travail.Suisse, kv

schweiz

Behörden KKAB, FDK

Versicherte / Pro Senectute

Leistungsbezüger

Vorsorgeeinrichtungen, ASIP, ABV, SKPE, STV, Stiftung

Durchführung Auffangeinrichtung BVG

Andere SKS

Total 251

2 Durchführungsorgane haben sich in ihren analogen Stellungnahmen ebenfalls zur Parität der Sanierungsbeiträge geäussert. Der ASIP und die SKPE sind der Ansicht, dass sich der Paritätsgrundsatz auf das Gesamtvolumen der von beiden Parteien entrichteten Beiträge erstrecken sollte (d.h. auf die reglementarischen Arbeitgeberbeiträge UND den Sanierungsbeitrag) und schlagen eine entsprechende Formulierung von Artikel 65a

Absatz 3 Buchstabe a vor.

Vorschlag des ASIP:

«Die reglementarischen Arbeitgeberbeiträge und der Beitrag des Arbeitgebers zur Behebung einer Unterdeckung müssen mindestens gleich hoch sein wie die Summe der reglementarischen Arbeitnehmerbeiträge und der Beiträge zu Behebung einer Unterdeckung der Arbeitnehmer».

- 14 -