Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

AR vertritt hingegen die Auffassung, dass sich eine unterschiedlich Besteuerung – ungeachtet des Zivilstands - nur an dem Umstand orientieren soll, ob die steuerpflichtigen Personen Kinder haben.

Nach BS und GE soll jede steuerpflichtige Person eigenständig besteuert werden.

3.2 Parteien

Eine knappe Mehrheit der Parteien (CVP, SVP, EVP, KVP, LPS) ist der Ansicht,

dass mit der Eheschliessung eine Änderung in der Besteuerung eintreten soll, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Den Familien- bzw. Kinderlasten sei vermehrt durch Abzüge Rechnung zu tragen. Die CVP fordert den Bundesrat auf, parallel mit dem Systementscheid die dringend notwendige Entlastung von Familien und Kindern anzugehen und Massnahmen für eine familiengerechtere Steuerpolitik einzuleiten.

4 Parteien (FDP, SP, CSP, Grüne) beantragen, dass künftig jede steuerpflichtige Person eigenständig besteuert wird. Die unterschiedliche Besteuerung soll sich dabei nur an dem Umstand orientieren, dass die steuerpflichtigen Personen Kinder haben.

Gemäss EDU hat sich die Besteuerung der natürlichen Personen grundsätzlich nur am verfassungsmässigen Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu orientieren. Dabei sei der Haushalt als wirtschaftliche Einheit bzw. als Steuersubjekt für die Einkommensbesteuerung zu betrachten und nicht die Einzelperson, was eine Reduktion auf eine einzige zivilstandsunabhängige Steuerprogressionskurve ermöglichen würde. Zusätzlich sollen pauschale Ehepaar-, Familien- und Kinderabzüge als ehe- und familienfördernde Elemente eingefügt werden. Dies führe insgesamt zu einer Vereinfachung der Einkommensbesteuerung.

3.3 Organisationen

9 Organisationen (CP, FER, KGL, SBLV, SBV, SEK, SGV, SVDS, Städt. Steuerkonferenz) gehen davon aus, dass auch künftig mit der Eheschliessung eine Änderung in der Besteuerung eintritt, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Das CP hält ausdrücklich fest, dass die Ehe eine der wichtigsten Stützen unserer Gesellschaft sei, die nicht zerstört werden dürfe. Die Ehepaarbesteuerung müsse unbedingt Rücksicht darauf nehmen, wie viele Personen in der Familie leben; vor allem sei auch die Anzahl der Kinder zu berücksichtigen, beispielsweise durch eine Erhöhung des Splittingdivisors um 0,5 pro Kind. Da zahlreiche Rechte und Pflichten mit dem Institut der Ehe verbunden sind, erachtet es der KGL als sinnvoll, wenn die steuerrechtlichen Folgen an zivilrechtlich vorgegebene Institute anknüpfen (so auch ZVDS).

10 Organisationen (AUF, EKFF, EKF, IGM, KV Schweiz, Pro Familia, SAV, SKG,

SVAMV, travail.suisse) vertreten die Auffassung, dass jede steuerpflichtige Person künftig eigenständig zu besteuern ist. Die unterschiedliche Besteuerung soll sich dabei nur an dem Umstand orientieren, dass die steuerpflichtigen Personen Kinder haben. Die AUF schlägt vor, drei Besteuerungsstufen zu schaffen, d.h. je eine Stufe für Paare mit Kindern (verheiratet oder nicht), für Paare ohne Kinder (verheiratet oder nicht) sowie für Alleinstehende. Nach der EKFF ist ein Besteuerungsmodell, das die Kaufkraft der Haushalte nach dem Zivilstand beurteilt, nicht mehr zeitgemäss. Die unterschiedliche Besteuerung soll deshalb davon abhängen, ob eine steuerpflichtige Person Betreuungs- und/oder Unterhaltspflichten gegenüber Minderjährigen oder