Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

Privatsphäre der Steuerpflichtigen einzudringen, was von den Betroffenen als unzumutbar empfunden würde. Ein unverhältnismässiger Überprüfungsaufwand ergäbe sich nach Ansicht von LU insbesondere bei beschränkter Steuerpflicht und bei alternierendem Wohnsitz, da als Voraussetzung für das Wahlrecht das Bestehen eines Konkubinats in einem andern Kanton oder gar im Ausland abzuklären wäre. VD ist ebenfalls grundsätzlich gegen ein Wahlrecht und könnte sich ein Wahlrecht nur bei einem Vollsplitting mit Option für die Individualbesteuerung vorstellen, weil dies das weniger grosse Übel wäre als eine allgemeine Individualbesteuerung.

GR könnte sich allenfalls ein Wahlrecht für Konkubinatspaare mit Kindern vorstellen.

7.2 Parteien

Für die SP ist ein Wahlrecht unter keinem Titel akzeptabel. Auch die CVP, SVP,

CSP, EVP, EDU, KVP, LPS sowie die Grünen lehnen ein Wahlrecht ab. Die LPS und die EDU führen dazu insbesondere aus, dass das Wahlrecht eine Verkomplizierung bei den Steuerpflichtigen und den Veranlagungsbehörden bewirkt. Zudem führe es zu einer Ungleichbehandlung von Personen, die sich einen Finanzberater leisten können, und solchen, die nicht genügend Geld hätten, die günstigere Variante berechnen zu lassen. Die SVP würde ein Wahlrecht für Ehepaare einzig dann begrüssen, wenn ein Wechsel zur Individualbesteuerung erfolgen würde. In diesem Fall müsste den Ehepaaren ermöglicht werden, die Zusammenveranlagung mit Vollsplitting wählen zu können.

Wie bereits dargelegt wurde (vgl. Ziffer 4.2), spricht sich die FDP bei der Modellwahl als einzige Partei für das Veranlagungswahlrecht aus, jedoch in einer anderen Ausgestaltung als es in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen ist. Als Grundmodell soll dabei nicht die Zusammenveranlagung, sondern die Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung dienen.

Falls das Veranlagungswahlrecht tatsächlich eingeführt werden sollte, befürworten auch die Grünen und die CSP die Individualbesteuerung als Basismodell, währenddem die SVP und die KVP die Zusammenveranlagung mit Teilsplitting fordern.

Bei der Frage, ob den Konkubinatspaaren ebenfalls ein Wahlrecht zugestanden werden soll, sind sich die Parteien einig. Den Konkubinatspaaren soll das Wahlrecht nicht gewährt werden, weil allgemein gültige Kriterien für die Umschreibung von Konkubinatspaaren fehlen würden und Konkubinatspaare auch nicht die Möglichkeit hätten, sich nach Zivilrecht registrieren zu lassen. Die SVP könnte sich höchstens ein Wahlrecht für langjährige Konkubinate vorstellen.

7.3 Organisationen

10 Organisationen (economiesuisse, EKFF, Pro Familia, SAV, SAGV, SEK, SSR, Städt. Steuerkonferenz, Treuhand-Kammer, VFG) würden ein Wahlrecht begrüssen. 17 Organisationen (AUF, CP, EKF, FER, KGL, IGM, KV Schweiz, SBLV, SBV, SGV, SGB, SKG, SLTV, STV, SVDS, travail.suisse, ZVDS) lehnen es ab, weil es die Steuerveranlagung verkomplizieren würde.

Falls das Veranlagungswahlrecht eingeführt werden sollte, würden 9 Organisationen (EKFF, EKF, IGM, Pro Familia, SAV, SGB, SKG, SSR, travail.suisse) die Individualbesteuerung und 11 (AUF, economiesuisse, FER, KGL, SAGV, SEK, STV, SVDS, Städt. Steuerkonferenz, VFG, ZVDS) die Zusammenveranlagung mit Teilsplitting als Grundmodell befürworten.