Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung
Die LPS spricht sich explizit für die Zusammenveranlagung mit Vollsplitting aus, wobei sie sich auch mit einem Teilsplitting mit einem hohen Divisor einverstanden erklären kann. Wichtig sei, dass die „Heiratstrafe“ rasch und vollständig beseitigt werde. Bei der Austarierung der Belastungsrelationen, die bei der direkten Bundessteuer auf der extrem starken Progression des Tarifs basieren, seien die Konkubinate steuerlich nicht zu berücksichtigen, weil sie kein Institut des Zivilrechts darstellen. Auffallend sei, dass sogar bei den vorgeschlagenen „zivilstandsneutralen“ Modellen eine unterschiedliche Behandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren vorgenommen werde. Die LPS lehnt die Individualbesteuerung ab, weil sie zu wenig Rücksicht auf die wirtschaftliche Einheit eines Ehepaares nehme. Die Art der Erzielung des Erwerbseinkommens dürfe für die Besteuerung keine Rolle spielen, eine Benachteiligung der Einverdiener- gegenüber den Zweiverdienerehepaaren und damit der traditionell organisierten Familien müsse unbedingt vermieden werden. Als negativ wird auch das grosse Missbrauchspotenzial beurteilt. Die zwingende Einführung auf allen drei staatlichen Ebenen führe zudem in die Richtung einer materiellen Steuerharmonisierung, was im Widerspruch zur Tarifautonomie der Kantone stehe. Das Veranlagungswahlrecht lehnt die LPS ebenfalls ab, weil bei den Ehegatten, welche die Individualbesteuerung wählen, die wirtschaftliche Einheit der Ehe verneint werde. Das Modell sei zu kompliziert und könne im Bezugs- und Rechtsmittelverfahren zu Problemen führen, vor allem auch dann, wenn die Ehegatten auf die einmal getroffene Wahl zurückkommen möchten. Das Veranlagungswahlrecht löse die Probleme nicht besser als ein Vollsplitting und führe zudem zu einem Einbruch in die Tarifautonomie der Kantone. Der neue Doppeltarif sei ebenfalls nicht weiterzuverfolgen, da die Besteuerung der Ehepaare von der Herkunft der Einkommen abhänge.
Die CSP befürwortet die Individualbesteuerung. Sie stört sich aber daran, dass alle vier vorgeschlagenen Modelle Familien mit Kindern nicht mehr entlasten. Die CSP bevorzugt ein Modell, welches sich auf die Unterhaltspflicht für Kinder abstützt und nicht primär auf den Zivilstand. Der Teil des Einkommens, welcher für den Unterhalt der Kinder aufgewendet wird, sei steuerlich zu befreien. Dies sei angesichts der Leistungen, welche die Familien der Gesellschaft als Ganzes erbringen, gerechtfertigt. Zudem würden Familien mit mehreren Kindern 35-50% weniger Kaufkraft besitzen als kinderlose Paare. Aus diesem Grund sollte auch die Kinderzahl ein Kriterium für die steuerliche Entlastung darstellen.
Die Grünen treten ebenfalls für die Individualbesteuerung ein, da sich in den vergangenen Jahren die Familienstrukturen und Lebensmodelle stark verändert hätten und das klassische Familienmodell mit einem Vater als Ernährer und einer Mutter als Erzieherin und Hausfrau zunehmend an Bedeutung verloren habe. Das heutige Steuersystem trage den veränderten gesellschaftlichen Realitäten kaum mehr Rechnung. Primär sollte der Gleichstellung von Mann und Frau sowie der Gleichstellung der verschiedenen Lebensformen mehr Rechnung getragen werden. Wichtig sei auch der Familienaspekt, da Kinder zu haben heute vermehrt ein Armutsrisiko darstelle. Dies sei steuerlich zu berücksichtigen, indem der Kinderabzug und der Kinderbetreuungsabzug den absoluten Steuerbetrag und nicht die Bemessungsgrundlage reduzieren. Von grosser Wichtigkeit sei auch die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit. Frauen und Männer sollen ihre Lebens- und Arbeitsform frei wählen und die Erwerbs- und Familienarbeit gerechter aufteilen können. Die Individualbesteuerung bringe die meisten Impulse, um diese Ziele zu erreichen.
Die KVP spricht sich für die Zusammenveranlagung mit Doppeltarif oder mit Splitting aus. Sie ist der Ansicht, dass Einverdienerehepaare eines besonderen staatlichen Schutzes und der Förderung bedürfen. Das Steuerrecht könne hier durch angemessene Sozialabzüge und allenfalls durch einen eigenen Tarif einen Beitrag leisten,
ohne dass andere Steuersubjekte diskriminiert würden. Die Individualbesteuerung lehnt sie ab, weil sie dem Gedanken der Einheit der Familie zuwiderlaufe. Zudem