Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

dürfe das Missbrauchspotenzial nicht unterschätzt werden. Das Veranlagungswahlrecht wird als zu kompliziert qualifiziert. Ausserdem müssten wie bei der Individualbesteuerung auch alle Kantone einen Systemwechsel vornehmen, was einen unverhältnismässigen Aufwand und eine nicht akzeptable Einführungsfrist von fünf Jahren nach sich ziehen würde. Die KVP favorisiert vor allem den Doppeltarif, da dieser der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit von Verheirateten und Alleinstehenden Rechnung trage und eine rasche Umsetzung möglich sei. Von einem Doppeltarif seien zudem Effizienzgewinne und positive Arbeitsmarkteffekte zu erwarten, obwohl Alleinstehende, Einverdienerkonkubinatspaare sowie Zweiverdienerkonkubinatspaare mit hohen Einkommen stärker als Ehepaare belastet würden. Störend sei allerdings,

dass Zweiverdienerehepaare im Ergebnis stets deutlich weniger Steuern zahlen als Einverdienerehepaare. Für Ehepaare mit Kindern, die keine Kinderkrippen benutzen, sei daher ein Ehepaar-Vollerziehungsabzug oder allenfalls ein eigener (dritter) Tarif vorzusehen.

4.3 Organisationen

Die von 33 Organisationen eingegangenen Stellungnahmen weisen ebenfalls eine sehr unterschiedliche Beurteilung der Modelle auf. 16 Organisationen unterstützen die Zusammenveranlagung mit Splitting oder Doppeltarif, 8 die Individualbesteuerung, 3 das Veranlagungswahlrecht und 4 das von der Pro Familia vorgeschlagene Elternmodell. Viele Organisationen könnten sich an zweiter oder dritter Stelle ein anderes der in die Diskussion gebrachten Modelle vorstellen. Diese Präferenzen werden nachfolgend aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht erwähnt. Für die Treuhand-Kammer und veb.ch ist der Systementscheid primär eine politische Frage, weshalb sie sich einer Stellungnahme zur Modellwahl enthalten.

Für ein Splittingsystem sprechen sich 14 Organisationen (AUF, CP, FER, KGL,

SBLV, SBV, SEK, SGemV, SGV, SLTV, STV, SVDS, VFG, ZVDS) aus. Als positiv wird beurteilt, dass beim Splitting die Ehe der Anknüpfungspunkt für die Besteuerung ist. Alle Ehepaare würden vom Splitting profitieren, weil die hohe Progression deutlich gemildert werde. Aus steuersystematischer Sicht erweise sich dieses Modell als besonders vorteilhaft, da es rasch und einfach umgesetzt werden könne. Von Vorteil sei auch, dass beim Splitting bereits auf Erfahrungswerte in den Kantonen zurückgegriffen werden könne. Zudem führe es zu keinen administrativen Mehraufwendungen.

Den Organisationen, die das Splitting ablehnen, fällt negativ auf, dass Alleinerziehende, Alleinstehende und Konkubinatspaare gegenüber heute zum Teil deutlich stärker belastet würden, was ihre Erwerbsbereitschaft hemme. Das Splitting wird auch abgelehnt, da es die traditionelle Rollenverteilung von Mann und Frau fördere und die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen in der Arbeitswelt nicht unterstütze. Damit entspreche es keinem zukunftsgerichteten System. Im Weiteren entlaste es Einverdienerehepaare in den oberen Einkommensbereichen übermässig, weil der verdienende Ehepartner vom geringen bzw. fehlenden Einkommen des anderen profitiere, was den Verzicht auf Zweitarbeit steuerlich privilegiere. Es führe ebenfalls zu einer ganz erheblichen Bevorzugung der Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren.

Die Individualbesteuerung wird von 8 Organisationen (EKF, EFS, IGM, JuCH, KV Schweiz, SGK, SSR, SSV) insbesondere deshalb favorisiert, weil sie zivilstandsunabhängig und zukunftsorientiert sei, positive Anreize zur Aufnahme und Ausdehnung der Erwerbstätigkeit auslöse, die Wahl der Lebensgestaltung nicht beeinflusse und überdies international verbreitet sei. Zudem würden bei der Individualbesteuerung Mann und Frau konsequent gleichgestellt.