Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

Das Veranlagungswahlrecht für Ehepaare lehnen die Kantone ebenfalls ab. Die beim Modell als Option vorgesehene „reine“ Individualbesteuerung wird als sehr problematisch, wenn nicht sogar als verfassungswidrig betrachtet. Zudem orten die Kantone Probleme beim Praenumerandobezug, da die Wahl des Modells erst mit Einreichung der Steuererklärung zu treffen sei und dadurch allenfalls aufwändige Umbuchungen bei den bereits einbezahlten Steuerbeträgen erfolgen müssten. Einer Vorverlegung der Ausübung des Wahlrechts würden die Steuerpflichtigen aber kaum zustimmen, da sie sich nicht vor dem Ende der Steuer- und Bemessungsperiode über die Besteuerungsmodalitäten festlegen wollen. Die Kantone befürchten auch beträchtliche technische Probleme mit dem automatisierten Veranlagungsverfahren, wenn jedes Jahr eine andere Veranlagungsart gewählt wird. Ehegatten sollten deshalb nach Ansicht von BE das Wahlrecht nur alle fünf Jahre ausüben können. Nebenbei würden nach Meinung der Kantone auch die Haftung und die Verfahrenspflichten noch ungelöste Probleme mit sich bringen. Die Kantone gehen beim Veranlagungswahlrecht im Weiteren von einer unumgänglichen Angleichung der Tarifstruktur zwischen den Kantonen und dem Bund aus, was zu einer Aushöhlung der kant. Tarifautonomie führen würde. Das Veranlagungswahlrecht sei durch das Nebeneinander von zwei Systemen insgesamt zu kompliziert und zu aufwändig im Vollzug. Es lade aufgrund seiner Konzeption zur permanenten Steueroptimierung ein und führe dadurch bei einem grossen Teil der Steuerpflichtigen zu einer Überforderung. Ebenfalls wird die sehr lange dauernde Umsetzungsphase kritisiert, weil sowohl das Veranlagungswahlrecht als auch die Individualbesteuerung gleichzeitig auf allen drei staatlichen Ebenen eingeführt werden müssten.

Die FDK, AR und NE schlagen vor, für die Entscheidfindung auch das Familienquotientensystem näher zu prüfen, auch wenn es nach Ansicht von NE gewisse Nachteile mit sich bringe. Beispielsweise werde bei Familien mit mehreren Kindern und hohen Einkommen die Progression stark gebrochen. Zudem würden die unteren Einkommen nicht genug entlastet. Diese Nachteile könnten aber durch Sozialabzüge für tiefe Einkommen und durch eine Begrenzung der Steuererleichterung für hohe Einkommen und mehrere Kinder korrigiert werden.

AR und BE fordern schliesslich, dass auch das von der Pro Familia vorgeschlagene Elternmodell in die Überlegungen zur neuen Systemausgestaltung miteinbezogen wird. Dabei sei aber schon aus verfassungsrechtlichen Überlegungen zwingend zu berücksichtigen, wie viele erwachsene Personen neben den Kindern in einer Hausgemeinschaft wohnen (AR). Für BE ist das Elternmodell eine vollwertige Alternative zu den anderen Modellen und hat den Vorteil, dass die progressive Wirkung des Kinderabzuges eliminiert werde. Dies setze jedoch einen entsprechenden Tarif voraus, der sicherstelle, dass die Entlastung für Kinder über alle Einkommensstufen gleich hoch sei.

4.2 Parteien

Bei den Parteien sind die Meinungen im Gegensatz zu den Kantonen geteilt. 6 Parteien (CVP, SVP, EVP, EDU, LPS, KVP) befürworten die Zusammenveranlagung mit Splitting oder allenfalls Doppeltarif, 3 Parteien (SP, Grüne, CSP) die Individualbesteuerung und 1 Partei (FDP) das Veranlagungswahlrecht.

Die FDP spricht sich angesichts der bestehenden Pluralität des Zusammenlebens für das Veranlagungswahlrecht aus, jedoch in einer anderen Ausgestaltung als es in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen ist. Sie schlägt vor, dass die veranlagende