Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

Zur Stellungnahme wurden alle Kantonsregierungen (26), die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien (16), die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (3), Spitzenverbände der Wirtschaft, sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände (8) und übrige Organisationen und Interessierte (17) eingeladen.

Bis zum Abschluss des Berichts am 30. August 2007 gingen insgesamt 75 Stellungnahmen ein. Sämtliche Kantonsregierungen sowie die Finanzdirektorenkonferenz (FDK), 10 Parteien und 33 Organisationen reichten ihre Bemerkungen zur Vorlage ein (vgl. die Liste mit den Abkürzungen im Anhang). Zudem nahmen 5 Privatpersonen Stellung.

Um die Meinung der Vernehmlassungsteilnehmer zu den verschiedenen Modellen gezielt ermitteln zu können, wurde den Vernehmlassungsunterlagen ein Fragebogen beigelegt, auf dem die vorliegende Auswertung basiert. Die im Fragebogen gestellten 9 Fragen figurieren nachfolgend als Titelüberschriften. Anzumerken ist, dass einige Vernehmlassungsteilnehmer den Fragebogen nicht oder nur teilweise ausgefüllt haben.

2 Ist eine weitere umfassende Reform der Ehepaarbesteuerung notwen-

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2.1 Kantone

18 Kantone (AG, AI, BE, BL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH) vertreten die Auffassung, dass eine Reform der Ehepaarbesteuerung notwendig ist, damit möglichst ausgewogene Belastungsrelationen resultieren und vor allem auch die Benachteiligung der Zweiverdienerehepaare gegenüber den gleich situierten Konkubinatspaaren gänzlich aufgehoben werden kann.

5 Kantone befürworten eine Reform nicht nur um gerechtere Belastungsrelationen zu erreichen, sondern auch um den demographischen und gesellschaftspolitischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte Rechnung zu tragen (AR, BS, GE, LU, UR).

3 Kantone erachten eine Reform der Ehepaarbesteuerung als nicht dringend (FR, GL, SZ). SZ weist darauf hin, dass die Kantone in den letzten 20 Jahren bewiesen hätten, dass den politischen und verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gerechte Ehepaarbesteuerung mit den hergebrachten Familienbesteuerungsmodellen ausreichend Rechnung getragen werde. An Stelle einer umfassenden Reform seien vielmehr Teilreformen, beispielsweise bezüglich der Fremdbetreuungskosten oder der Neuregelung der Alleinerziehendenbesteuerung im StHG1, anzustreben. Nach GL sind die Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen nur im Bereich der direkten Bundessteuer problematisch, weshalb eine umfassende Reform, die auch die Kantone betrifft, nicht notwendig sei.

Als weiterer Grund für eine Reform wird die bessere Berücksichtigung der Familienlasten genannt (AG, AR, LU, NE, OW, SZ, UR). SZ und AG fordern beispielsweise explizit die Einführung eines Kinderbetreuungsabzugs auf Bundesebene.

1 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden;