Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 24Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

ererhöhung über den Tarif erreicht würde, müssten für Steuerpflichtige mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern die Sozialabzüge erhöht werden.

Gewisse Gruppen dürfen nach Ansicht einiger Kantone hingegen auf keinen Fall eine höhere Steuerbelastung erfahren. Gemäss GL ist bei einer Reform eine Benachteiligung der Einverdienerehepaare zu vermeiden, da diese bereits aufgrund der Sofortmassnahmen bei der Ehegattenbesteuerung beim Bund zu stark benachteiligt würden. SZ weist darauf hin, dass die Ausgangslage für die direkte Bundessteuer eine andere sei als für die Kantone. Allgemein sollte jedoch gelten, dass dort, wo bei der Festlegung von Belastungsrelationen gesetzgeberischer Spielraum bestehe, zu Gunsten der Ehegatten und nicht der Konkubinatspartner bzw. der unechten Alleinstehenden entschieden werde. Auch gemäss AG sollen allfällige Vorteile den Ehepaaren und nicht den Konkubinatspaaren zukommen. Für TG dürfen Mehrbelastungen ebenfalls nicht zulasten der bereits heute zu hoch besteuerten Ehepaare entstehen, sondern müssten durch die Alleinstehenden aufgefangen werden. LU betont, dass Mehrbelastungen von Paaren mit Kindern und alleinstehenden Personen mit Kindern auf keinen Fall in Betracht gezogen werden dürfen.

8.2 Parteien

Die CVP äussert sich nicht zu dieser Frage.

Für die FDP und die SVP kommen Mehrbelastungen auf keinen Fall in Frage. Auch die LPS und die KVP lehnen Steuererhöhungen für gewisse Kategorien von Steuerpflichtigen ab. Die KVP könnte sich höchstens mit Mehrbelastungen für hohe Einkommen einverstanden erklären. Grundsätzlich sollten die Modelle jedoch so zum Tragen kommen, dass überhaupt keine Mehrbelastungen entstehen. Der damit entstehende Ertragsausfall von rund 3 Milliarden Franken erscheint der KVP verkraftbar. Nach Ansicht der LPS kann eine Verminderung der Steuerausfälle durch die Wahl eines tieferen Divisors (1,8 oder 1,9 statt 2) erreicht werden.

Für die SP sind Mehrbelastungen eine Frage des Masses. Mehrbelastungen absolut auszuschliessen, führe in der Regel zu nicht verkraftbaren Steuerausfällen. Um die Modelle vergleichen zu können, habe der Bundesrat für alle vier Modelle Steuerausfälle von höchstens 900 Mio. Franken vorgegeben. Diese Mindereinnahmen seien zu den mit den Sofortmassnahmen beschlossenen 650 Mio. Franken Mindereinnahmen zu zählen. Damit würden sich die Steuerausfälle aus der Sicht der SP an der obersten Grenze bewegen.

Für die CSP, die EDU, die EVP und die Grünen sind Mehrbelastungen vertretbar. Eine im Vergleich zum geltenden Recht höhere Steuerbelastung würde die CSP bei den Zweiverdienerkonkubinaten, bei den Alleinstehenden mit eigenem Haushalt und den Zweiverdienerehepaaren in Kauf nehmen. Für die EDU und die EVP wäre eine Mehrbelastung der Zweiverdienerkonkubinate akzeptabel, da diese bislang nicht nach dem verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert würden. Die Grünen würden einer Mehrbelastung bei den Alleinstehenden mit eigenem Haushalt und generell bei den Ehepaaren zustimmen.

8.3 Organisationen

16 Organisationen lehnen Mehrbelastungen für gewisse Kategorien von Steuerpflichtigen ausdrücklich ab (AUF, CP, economiesuisse, EKFF, EKF, IGM, Pro Familia,

SAV, SAGV, SEK, SGV, SSR, SVAMV, SVDS, Städt. Steuerkonferenz, VFG). Das CP schlägt vor, die Steuerausfälle durch die Wahl eines tieferen Divisors (1,8 oder 1,9 statt 2) zu vermindern. Gemäss SEK sind Mindereinnahmen zu vermeiden. Das