Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung
1 Einleitung
1.1 Vorgeschichte
Seit der Ablehnung des Steuerpakets vom 16. Mai 2004 nahmen die Eidg. Räte zahlreiche parlamentarische Vorstösse an, die entweder die Einführung eines Splittingsystems analog zum Steuerpaket oder aber einen Wechsel zur Individualbesteuerung forderten. Zudem wurde der Bundesrat in zwei Motionen aufgefordert, bei der Besteuerung der natürlichen Personen rasch Massnahmen zu ergreifen, die der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Gleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Paare Rechnung tragen.
Der Bundesrat entschied sich in der Folge für ein etappenweises Vorgehen. Er beschloss, in einem ersten Schritt die stossende Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber den gleich situierten Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer mittels gezielter, rasch und einfach umsetzbarer Sofortmassnahmen abzubauen. Am 17. Mai 2006 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft sowie den entsprechenden Gesetzesentwurf zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung zuhanden der Eidg. Räte. Am 6. Oktober 2006 verabschiedeten der Ständerat und der Nationalrat die Vorlage ohne Änderungen zum bundesrätlichen Vorschlag einstimmig. Am 1. Januar 2008 treten die Sofortmassnahmen in Kraft.
Mit den beschlossenen Sofortmassnahmen kann jedoch noch keine verfassungsmässige Besteuerung sämtlicher Ehepaare erreicht werden. Eine mit der Verfassung in Einklang stehende Ehegattenbesteuerung sowie allfällige Entlastungen für Familien sollen daher in einem zweiten Schritt mit einer umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung an die Hand genommen werden. Im Hinblick auf diese grundlegende Gesetzesrevision hat der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, ihm einen Bundesbeschluss vorzulegen, der es dem Parlament ermöglicht, einen Grundsatzentscheid zu fällen, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder künftig getrennt veranlagt werden sollen.
Um dem Parlament diesen Grundsatzentscheid zu erleichtern, wurden vier Modelle erarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Alle vier Modelle sind primär auf eine ausgewogene (Ehe)-Paarbesteuerung ausgerichtet und so ausgestaltet, dass mit der Eheschliessung eine Änderung in der Besteuerung eintritt. Die Frage der steuerlichen Entlastung der Familien steht dabei nicht im Vordergrund, denn diese kann, sofern dies finanzpolitisch vertretbar ist, bei jedem Modell erfolgen.
Im Anschluss an den Grundsatzentscheid des Parlaments wird der Bundesrat die umfassende Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung an die Hand nehmen und eine konkrete Gesetzesvorlage ausarbeiten.
1.2 Vernehmlassungsteilnehmer
Die Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung wurde gestützt auf einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates vom Chef des EFD mit Schreiben vom 15. Dezember 2006 an die Kantonsregierungen, an die politischen Parteien und an die interessierten Organisationen eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauerte gut sechs Monate und endete am 30. Juni 2007.