Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung
10.2 Parteien
Die SVP, die SP, die EDU und die LPS würden die Einführung eines Zweipensionenabzugs in der gleichen Höhe wie der Zweiverdienerabzug begrüssen. Die SP hat sich bereits im Rahmen der Debatte zu den Sofortmassnahmen für die Einführung eines solchen Abzuges anstelle des nun beschlossenen Verheiratetenabzugs eingesetzt. Die LPS weist darauf hin, dass es sich beim Zweipensionenabzug um eine Massnahme handelt, welche die Schwächen des Doppeltarifs gegenüber dem Splitting ausmerzen soll. Eigentlich wäre der Zweiverdienerabzug aber primär dafür vorgesehen, die erhöhten Haushaltskosten von Zweiverdiener- gegenüber Einverdienerehepaaren zu berücksichtigen und die Progressionswirkung bei Zweiverdienerehepaaren im Vergleich zu gleich situierten Konkubinatspaaren zu brechen. Der Doppeltarif sei insgesamt ein willkürliches System, bei dem die Korrektive für Ehepaare dem Gesetzgeber zur Manipulation überlassen würden. Bei einem Ehepaar dürfe es aber grundsätzlich keine Rolle spielen, aus welcher Quelle das Einkommen stamme (Erwerbseinkommen oder Rente etc.)
Die KVP befürwortet den Abzug ebenfalls, nur sollte er aus ihrer Sicht nicht gleich hoch wie der Zweiverdienerabzug sein.
Die FDP, die EVP und die CSP sprechen sich ohne nähere Begründung gegen einen Zweipensionenabzug aus. Die Grünen und die CVP äussern sich nicht zu dieser Frage.
10.3 Organisationen
6 Organisationen (AUF, CP, KV Schweiz, SGV, SVAMV, travail.suisse) sprechen sich gegen die Einführung eines Zweipensionenabzugs aus. Der KV Schweiz weist darauf hin, dass der Zweiverdienerabzug als Kompensation für die höheren Haushaltskosten von Zweiverdienerpaaren vorgesehen sei. Dieses Argument entfalle bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit, weshalb ein Zweipensionenabzug sachlich nicht gerechtfertigt wäre. Gemäss CP und SGV sollten die Korrekturmassnahmen für Rentnerehepaare über den Tarif und nicht über die Bemessungsgrundlage erfolgen.
13 Organisationen (EKF, FER, IGM, SAV, SBLV, SBV, SGB, SKG, SLTV, SSR,
SVDS, Städt. Steuerkonferenz, VFG) befürworten einen Zweipensionenabzug in der gleichen Höhe wie ein Zweiverdienerabzug. Da verheiratete Rentnerpaare gegenüber Konkubinatspaaren im Rentenalter hinsichtlich der AHV-Rente schlechter gestellt seien (Plafonierung der Ehepaar-Renten), erachtet die SKG einen solchen Abzug als gerechtfertigt. Der SSR betont ausdrücklich, dass nicht gleich hohe Abzüge eine Altersdiskriminierung bedeuten würden. Der SSR wehrt sich vehement gegen die Unterscheidung Zweiverdiener und Rentner. Renteneinkommen seien den Erwerbseinkommen grundsätzlich gleichzustellen, da es sich dabei ebenfalls um einen Verdienst handle. Der SSR zeigt sich daher erfreut, dass beim Modell „Neuer Doppeltarif“ die Renteneinkommen und die Erwerbseinkommen gleichbehandelt werden.
11 Zusammenfassung
Für die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ist eine Reform der Ehepaarbesteuerung notwendig, damit möglichst ausgewogene Belastungsrelationen resultieren und die Benachteiligung der Zweiverdienerehepaare gegenüber den gleich situierten Konkubinatspaaren endlich vollumfänglich aufgehoben werden kann. In zahlreichen Stellungnahmen wird der Bundesrat aber auch aufgefordert, in der anstehenden Reform der Ehepaarbesteuerung den demographischen und gesellschaftspolitischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte Rechnung zu tragen.