Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

Prüfenswert wäre für die FDK und NE beim Splittingsystem ein Divisor, der analog zum Familienquotientensystem von der Zahl der Erwachsenen und der Kinder abhängt, beispielsweise 1,8 für das Ehepaare und zusätzlich 0,5 für jedes in der Familiengemeinschaft lebende Kind.

6.2 Parteien

4 Parteien favorisieren das Vollsplitting (SVP, EVP, KVP, LPS).

Für ein Teilsplitting votieren 5 Parteien (CVP, FDP, Grüne, CSP, EDU). Gemäss CVP sollte das Steuersystem den Ehepaaren eine echte Wahlfreiheit in der Gestaltung des Erwerbs- und Familienlebens ermöglichen. Ein System mit Vollsplitting würde diesem Ziel am ehesten gerecht. Mit Blick auf die verbundenen Steuerausfälle favorisiert die CVP jedoch ein Teilsplittingsystem und schlägt – wie die FDP – einen Divisor von 1,7 vor. Die EDU orientiert sich in erster Linie am Steuerpaket, das von einem Divisor von 1,9 ausgegangen ist. Die Grünen schliesslich treten für einen Divisor von 1,5 ein.

Für die SP haben sich die Verhältnisse seit dem Steuerpaket und den beschlossenen Sofortmassnahmen geändert. Für sie ist ein Teil- oder Vollsplitting beim Bund keine ernsthafte Option mehr. Sie verzichtet daher auf eine Bewertung innerhalb des Splittingsystems.

6.3 Organisationen

Von den Organisationen, die sich zu dieser Frage geäussert haben, befürworten 17 (CP, economiesuisse, FER, KGL, IGM, SAV, SAGV, SBLV, SBV, SEK, SGV, SLTV, SSR, STV, SVDS, VFG, ZVDS) das Vollsplitting. Das CP könnten sich auch ein Teilsplitting mit Divisor 1,8 oder 1,9 vorstellen, ergänzt durch eine Erhöhung des Divisors um 0,5 pro Kind. Als Grund für die Bevorzugung des Vollsplittings wird etwa genannt, dass es die administrativ einfachere Lösung darstelle. Belastungsrelationen bzw.

-differenzen zwischen dem Voll- und Teilsplitting könnten zwar grundsätzlich auch im Tarif und/oder mit Abzügen verschoben werden (KGL, STV, ZVDS). Das Vollsplitting erlaube es allerdings am besten, die Steuerbelastung der Ehepaare mit zwei Einkommen zu reduzieren. Zudem könne auf den Zweiverdienerabzug verzichtet werden (SVDS).

Für das Teilsplitting sprechen sich 9 Organisationen (AUF, EKF, KV Schweiz, Pro Familia, SGB, SKG, Städt. Steuerkonferenz, travail.suisse, Treuhand-Kammer) aus. Als Splittingdivisor schlagen die SKG 1,8, die AUF, der KV Schweiz und der SGB max. 1,7 und die travail.suisse 1,6 vor.

7 Befürworten Sie ein Wahlrecht für Ehepaare? Falls ja, wie sollte dieses Wahlrecht ausgestaltet sein? Welche Besteuerungsform sollte als

Grundsatz gelten? Soll das Wahlrecht auch Konkubinatspaaren zu-

stehen?

7.1 Kantone

Sämtliche Kantone lehnen ein Wahlrecht für Ehepaare ab (zu den Gründen vgl. Ziffer 4.1). Als Grundsatz soll – wie dies in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen wurde – die Zusammenveranlagung mit Teilsplitting und nicht die Individualbesteuerung gelten. Die meisten Kantone sprechen sich auch gegen ein Wahlrecht für Konkubinatspaare aus. Die Kantone orten bei einem solchen Wahlrecht ein erhebliches Missbrauchspotenzial, das dazu führe, dass die Behörde gezwungen wäre, tief in die