Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer vertritt zudem die Auffassung, dass mit der Eheschliessung eine Änderung in der Besteuerung eintreten soll, wie dies bereits nach geltendem Recht der Fall ist, und unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Den Familien- bzw. Kinderlasten könne vermehrt durch Abzüge Rechnung getragen werden.
Bei der Wahl des künftigen Besteuerungsmodells gehen die Meinungen zum Teil stark auseinander. Insgesamt ist jedoch eine relativ deutliche Tendenz zur Zusammenveranlagung mit Splitting feststellbar. Die Kantone sowie die FDK sprechen sich praktisch einhellig mit aller Deutlichkeit für die Zusammenveranlagung aus. Dabei wird mit grosser Mehrheit das Splittingmodell dem neuen Doppeltarif vorgezogen.
Bei den Parteien sind die Meinungen im Gegensatz zu den Kantonen geteilt. 6 Parteien befürworten die Zusammenveranlagung mit Splitting oder allenfalls Doppeltarif (CVP, SVP, EVP, EDU, LPS, KVP), 3 Parteien die Individualbesteuerung (SP, Grüne, CSP) und 1 Partei das Veranlagungswahlrecht (FDP). Die von 33 Organisationen eingegangenen Stellungnahmen weisen ebenfalls eine sehr unterschiedliche Beurteilung der Modelle auf. 16 Organisationen unterstützen die Zusammenveranlagung mit Splitting oder Doppeltarif, 8 die Individualbesteuerung, 3 das Veranlagungswahlrecht und 4 das von der Pro Familia vorgeschlagene Elternmodell.
Beim Splitting wird von den Befürwortern als positiver Punkt vermerkt, dass es von einer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Ehepartner ausgeht. Das Splitting wäre zudem problemlos und rasch umsetzbar und müsste auch nicht zwingend in den kantonalen Steuergesetzen verankert werden. Von Vorteil sei auch, dass beim Splitting bereits auf Erfahrungswerte in den Kantonen zurückgegriffen werden könne. Zudem führe es zu keinen administrativen Mehraufwendungen.
Denjenigen, die das Splitting ablehnen, fällt negativ auf, dass Alleinerziehende, Alleinstehende und Konkubinatspaare gegenüber heute zum Teil deutlich stärker belastet würden, was ihre Erwerbsbereitschaft hemmen würde. Das Splitting wird auch abgelehnt, da es die traditionelle Rollenverteilung von Mann und Frau fördere und die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen in der Arbeitswelt nicht unterstütze. Damit entspreche es keinem zukunftsgerichteten System. Im Weiteren entlaste es Einverdienerehepaare in den oberen Einkommensbereichen übermässig und führe zu einer ganz erheblichen Bevorzugung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren.
Die Individualbesteuerung wird von den Befürwortern insbesondere deshalb favorisiert, weil sie zivilstandsunabhängig und zukunftsorientiert sei, positive Anreize zur Aufnahme und Ausdehnung der Erwerbstätigkeit auslöse, die Wahl der Lebensgestaltung nicht beeinflusse und überdies international verbreitet sei. Zudem würden bei der Individualbesteuerung Mann und Frau konsequent gleichgestellt werden.
Abgelehnt wird die Individualbesteuerung, weil sie der vom Zivilrecht vorgegebenen Werteordnung nicht genügend Rechnung trage. Zudem würden Ehepaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen unterschiedlich belastet, je nachdem, ob ihr Einkommen aus der Erwerbstätigkeit eines oder beider Partner stamme. Die Individualbesteuerung sei zudem wesentlich komplizierter als die Zusammenveranlagung und führe zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand in der Grössenordnung von ca. 30 -50 %. Sie müsste zudem auf allen drei staatlichen Ebenen vorgesehen werden.
Beim Veranlagungswahlrecht wird die Berücksichtigung der Pluralität des Zusammenlebens positiv vermerkt. Das Modell wird als Kompromisslösung verstanden, weil