Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

Als wichtigen Punkt für eine Reform erwähnen mehrere Kantone (LU, NE, JU, SZ, UR, VD) zudem die Besteuerung der Alleinerziehenden aufgrund des Wortlauts von Artikel 11 StHG. Die vorgeschriebene tarifliche Gleichstellung von Ein- und Zweielternfamilien im StHG sei mit dem Rechtsgleichheitsgebot bzw. dem Prinzip der leistungskonformen Besteuerung nicht zu vereinbaren. Die geltende Bestimmung verunmögliche eine sachgerechte Besteuerung der Alleinerziehenden im Vergleich mit den Einverdienerehepaaren mit Kindern und der Ehepaare mit Kindern im Vergleich mit den Konkubinatspaaren mit Kindern. Artikel 11 StHG sei deshalb im Rahmen der anstehenden Reform zu korrigieren.

2.2 Parteien

Alle 10 Parteien, die eine Stellungnahme eingereicht haben, befürworten eine Reform der Ehepaarbesteuerung.

Für 4 Parteien (CVP, FDP, EVP, SVP) ist eine Reform primär notwendig, um möglichst ausgewogene Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen zu erreichen.

Gemäss SP und Grünen ist mit der Reform vor allem den demographischen und gesellschaftspolitischen Veränderungen Rechnung zu tragen. Falls mit dem Systementscheid kein zukunftsträchtiges Modell mehrheitsfähig sein sollte, ist nach Ansicht der SP beim Status quo zu verbleiben.

3 Parteien (CSP, KVP, LPS) erachten sowohl die Herstellung gerechter Belastungsrelationen wie auch die Berücksichtigung der demographischen und gesellschaftspolitischen Veränderungen als grundlegend für eine Reform.

Für die EDU ist eine Reform notwendig, damit künftig bei der Einkommensbesteuerung generell der Haushalt als wirtschaftliche Einheit und Steuersubjekt betrachtet wird. Für die Veranlagung sei dabei der Steuersatz des kumulierten steuerbaren Einkommens aller im gleichen Haushalt lebenden Steuerpflichtigen heranzuziehen. Dies führe zu einer korrekten und verfassungsmässigen Besteuerung und zudem zu einer vollständigen Korrektur der vom Bundesgericht zu Recht beanstandeten Ungleichbehandlung der Zweiverdienerehepaare gegenüber den Zweiverdienerkonkubinatspaaren.

Als weitere wichtige Gründe für eine Reform werden von den Parteien die steuerliche Entlastung der Familien, die steuerrechtliche Gleichstellung von Frau und Mann (FDP, Grüne), die Neutralität des Steuerrechts gegenüber sämtlichen Modellen des Zusammenlebens (FDP) sowie die Eliminierung von volkswirtschaftlich schädlichen Abhalteeffekten (FDP) genannt.