Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung
5.2 Parteien
4 Parteien (CVP, FDP, SP, CSP) bevorzugen die Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung. Die SP ist der Ansicht, dass die Übertragung nicht konsumierter Abzüge vom Nichtverdiener auf den Verdienergatten auf das zwingend Notwendige einzuschränken sei, weil sonst die Deklaration und die Veranlagung zu kompliziert werde. Der vorgeschlagene Haushaltsabzug sei zwar richtig; der Einspareffekt eines Paar- und Mehrpersonenhaushalts, der damit ausgeglichen werden soll, dürfe aber nicht überbewertet werden. Die Abzüge müssten begrenzt bleiben.
Für die konsequente Individualbesteuerung treten einzig die Grünen ein.
Die SVP und die EDU sprechen sich für eine andere Form der Individualbesteuerung aus. Wenn die Individualbesteuerung eingeführt werden sollte, müsste sie nach Ansicht der SVP zwingend ein Wahlrecht für das Vollsplitting enthalten. Für die EDU entfernt sich die vorgeschlagene Individualbesteuerung massiv vom verfassungsmässigen Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, weil der wirtschaftlichen Potenz eines Haushaltes mit mehreren Einkommen nicht Rechnung getragen werde. Sie schlagen eine Individualbesteuerung vor, bei welcher vorgängig die Festsetzung des Steuersatzes gemäss dem kumulierten steuerbaren Haushalteinkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen erfolgt. Auf dieser Basis könne eine vollständige Individualbesteuerung mit Korrekturelementen bei den Ehepaar-, Familien- und Kinderabzügen durchgeführt werden.
Die LPS schliesslich schlägt vor, dass alle Steuerfaktoren eines Ehepaares (Einkommen und Vermögen) durch zwei geteilt werden. Eine getrennte Besteuerung von Ehepaaren sei derart absurd und führe zu einer Zerstörung der Familienzelle, dass eine Individualbesteuerung nur vorstellbar sei, wenn sie wie ein Vollsplitting ausgestaltet werde.
5.3 Organisationen
18 Organisationen (economiesuisse, EFS, FER, KGL, KV Schweiz, Pro Familia,
SAGV, SBLV, SBV, SEK, SGB, SKG, SLTV, SSR, SSV, STV, travail.suisse, ZVDS) bevorzugen die Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung. Um die administrativen Mehrkosten zu begrenzen, sollte nach Ansicht der travail.suisse das Gesamteinkommen der Ehepaare auf einer Steuererklärung festgehalten werden, jedoch in getrennter Aufzählung. Zudem wird immer wieder betont, dass Einverdienerehepaare bei der Individualbesteuerung genügend entlastet werden müssen.
Für viele Organisationen ist die konsequente Individualbesteuerung sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Verwaltung zu kompliziert. Es sei der Steuerverwaltung nicht zumutbar und würde zu einem ganz erheblichen Mehraufwand führen,
wenn die Steuerbehörden die jährlich vorgenommenen güterrechtlichen Auseinandersetzungen der Ehepaare überprüfen müssten. Zudem sei es nicht wünschenswert, wenn Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse nach steuerlichen Gesichtspunkten optimieren, da dies sowohl bei Ehescheidungen als auch bei Erbteilungen zu unnötigen Komplikationen führen könne. Die konsequente Individualbesteuerung wird denn auch nur von 3 Organisationen (EKF, IGM, SAV) befürwortet.
Eine andere Form der Individualbesteuerung unterstützen 7 Organisationen (AUF, CP, EKFF, SGV, Städt. Steuerkonferenz, SVAMV, Treuhand-Kammer). Das CP und der SGV schlagen vor, dass alle Steuerfaktoren eines Ehepaares durch zwei geteilt werden. Eine getrennte Besteuerung von Ehepaaren sei derart absurd und führe zu einer Zerstörung der Familienzelle, dass eine Individualbesteuerung nur vorstellbar sei, wenn sie wie ein Vollsplitting ausgestaltet werde. Das EKFF und der SVAMV