Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

über die Mitarbeit des Ehepartners würden zudem aus der Sicht der veb.ch möglicherweise zu einer zusätzlichen Belastung durch die AHV und den damit zusammenhängen Sozialversicherungsprämien führen.

Das Veranlagungswahlrecht wird von der economiesuisse, der SAV und dem SAGV befürwortet. Für die economiesuisse und den SAGV ist zwar keines der vorgeschlagenen Modelle optimal, sie verstehen das Veranlagungswahlrecht aber als Kompromisslösung, weil es sowohl die Individualbesteuerung als auch ein Splitting zulässt und dadurch die Wahl der Lebensgestaltung nicht beeinflusst.

Von den meisten Organisationen wird das Veranlagungswahlrecht hingegen als zu kompliziert beurteilt, weil gleichzeitig zwei Systeme nebeneinander geführt werden müssten. Als negativ wird auch erwähnt, dass die Kantone das Modell übernehmen müssten, was in Richtung einer materiellen Steuerharmonisierung gehe und damit im Widerspruch zur Tarifautonomie der Kantone stehe. Überdies wäre es für die Ehepaare möglich, jährlich das System zu wechseln, was zu erheblichen Schwierigkeiten im Vollzug führen könnte. Fraglich sei auch, ob und unter welchen Bedingungen eine einmal getroffene Wahl wieder rückgängig gemacht werden könne. Es wird befürchtet, dass vor allem bei Fehleinschätzungen durch die Steuerpflichtigen eine Korrektur über ein aufwändiges Rechtsmittelverfahren herbeigeführt werden müsste. Probleme werden auch beim Praenumerandobezug geortet, da die Zahlungen meist auf der Basis des „provisorischen Steuerbezugs“ oder der laufenden Steuerrechnung etc. erhoben und dann bis zum Verfalltag verzinst würden bzw. die ausstehenden Zahlungen ab dem Verfalltag mit Zinsen belastet würden. Die Wahl der Veranlagung müsste daher bereits vor der Steuerperiode erfolgen. Abgelehnt wird das Modell zum Teil auch, weil es sich primär um ein Splittingmodell handelt und die Individualbesteuerung nur in wenigen Fällen eine echte Option darstellt.

Einige Organisationen befürworten andere als die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Modelle:

Das von der Pro Familia erarbeitete und in die Diskussion gebrachte Elternmodell wird von der EKFF, vom SVAMV und von der travail.suisse befürwortet. Ziel der Reform sollte nicht die Gleichstellung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren sein,

sondern die Kompensation des Kaufkraftverlusts von Familien. Das Elternmodell orientiere sich im Gegensatz zu den anderen Modellen an den Unterhaltspflichten der steuerpflichtigen Personen gegenüber Kindern und an den Familienlasten, nicht aber am Zivilstand. Familien mit Kindern im tiefen und mittleren Einkommensbereich würden beim Elternmodell entlastet. Zudem werde keine Form des Zusammenlebens diskriminiert, die Gleichstellung von Mann und Frau berücksichtigt und die Erwerbstätigkeit von Vater und Mutter nicht beeinträchtigt. Für den SVAMV ist bei jeder Besteuerungsform die gegenüber einem Paar mit gleichem Einkommen und gleicher Kinderzahl geringere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer alleinerziehenden Person zu berücksichtigen. Sie brauche deshalb mehr und nicht weniger steuerliche Entlastung als ein Paar, damit sie ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechend besteuert werden könne.

Optimal wäre aus Sicht der economiesuisse und des SAGV eine Flat-Rate-Tax, welche auf einen Schlag die „Heiratsstrafe“ und die Progressionsproblematik beseitigen und gleichzeitig auch noch das Steuersystem massgeblich vereinfachen würde. Die Reform der Ehepaarbesteuerung sei dabei in einen Gesamtkontext genereller Steuerreformen zu stellen.

Das CP könnte sich anstelle des Splittings auch ein Familienquotientensystem analog zum Waadtländer Modell vorstellen.