Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 35 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

Behörde von Amtes wegen die für die Steuerpflichtigen günstigere Variante anwenden soll. Sofern dies aus administrativen Gründen nicht möglich sei, soll die Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung als Basismodell dienen. Bei den kinderrelevanten Abzügen sei eine Aufteilung auf die Ehegatten zu wählen, bei der alle Abzüge konsumiert werden. Der Übertragbarkeit von Abzügen sei zudem grundsätzlich zuzustimmen. Der Eineinkommensabzug sei hingegen nicht vorzusehen,

weil Einverdienerehepaare das Teilsplitting wählen können. Die FDP fordert zudem, auf den Übergang zur Individualbesteuerung die radikale Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen folgen zu lassen. Sie schlägt das Konzept der Easy Swiss Tax (abgestufte Einheitstarife, Einheitsabzüge, Soll-Kapitalrendite-

Besteuerung) vor, um Einfachheit und Transparenz im Steuersystem zu erreichen. Im Rahmen der Gegenfinanzierung der Reform sei zu prüfen, ob und in welchem Ausmass die indirekte Besteuerung herangezogen werden könne. Die Zusammenveranlagung mit Splitting oder mit Doppeltarif wird von der FDP abgelehnt, weil sie gegen das liberale Prinzip der Bezugnahme auf das Individuum im Bereich des Steuerrechts verstosse.

Für die CVP ist wichtig, dass die steuerliche Diskriminierung der Zweiverdienerehepaare und insbesondere auch der Rentnerehepaare vollständig beseitigt wird. Das Steuersystem soll den Ehepaaren echte Wahlfreiheit in der Gestaltung ihres Erwerbs- und Familienlebens ermöglichen. Das Mass der steuerlichen Entlastung dürfe nicht von der Arbeitsteilung innerhalb der Ehe abhängen. Insbesondere soll eine Diskriminierung von Einverdiener- gegenüber Zweiverdienerehepaaren sowie eine Benachteiligung von Konkubinatspaaren mit Kindern und von Alleinerziehenden vermieden werden. Das Steuersystem müsse vor allem auch administrativ möglichst einfach ausgestaltet sein. Die CVP bevorzugt daher die Zusammenveranlagung mit Teilsplitting. Zudem soll den finanziellen Lasten, die mit der Unterhaltspflicht eines Kindes verbunden sind, unabhängig vom Zivilstand der unterhaltspflichtigen Personen, stärker Rechnung getragen werden. Ein solches System ermögliche es, alle bestehenden Ungleichheiten rasch auszumerzen und den Mittelstand gezielt zu entlasten. Sollten die von der CVP geforderten Massnahmen nicht mehrheitsfähig sein, fordert sie die Prüfung einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Familienbesteuerung. Dabei stehe das Elternmodell im Vordergrund, das sich sowohl mit einer getrennten als auch mit einer gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren realisieren lassen würde. Die CVP betont jedoch, dass sie auch beim Elternmodell an einer gemeinsamen Veranlagung festhalten würde.

Die SP spricht sich für die modifizierte Individualbesteuerung aus. Diese entspreche der gesellschaftlichen Entwicklung und weise den besten Wachstumseffekt auf, weil sie Barrieren in der Erwerbsbeteiligung von Zweitverdienenden am besten abbaue. Die Zusammenveranlagung mit Splitting oder neuem Doppeltarif lehnt die SP ausdrücklich als nicht zukunftsträchtige Modelle ab, weil die Besteuerung vom Zivilstand der steuerpflichtigen Personen abhänge. Es sei in der heutigen Gesellschaft nicht zu rechtfertigen, dass die staatlichen Steuerforderungen gegenüber zwei Personen einzig deshalb gesenkt werden sollen, weil sie sich verehelichen. Die Ehe allein bewirke noch keine markante Veränderung in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das Veranlagungswahlrecht wird als sehr kompliziert qualifiziert, da parallel zwei Systeme angeboten und unterhalten werden müssten. Neben dem administrativen Mehraufwand würden aber auch fiskalische Gründe gegen ein Wahlrecht sprechen. Die SP fordert den Bundesrat zudem auf, als Alternative das kinderorientierte Elternmodell zu prüfen. Mit dem Systemwechsel seien gleichzeitig auch Vereinfachungen vorzunehmen, die zu mehr Steuergerechtigkeit und weniger Aufwand führen. Falls sich die Individualbesteuerung und das Elternmodell nicht als mehrheitsfähig erweisen sollten, ist nach Ansicht der SP beim Status quo zu verbleiben. Nach den Sofortmassnahmen würde kein Grund bestehen, zu einem Splittingmodell zu wechseln.