Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/7: Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten · 32 Seiten

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eher ablehnend:

CVP, SVP, SVV, BERG+TAL, SBS, SSBS, STV-FST, WW, die WEKO und

NATURFREUNDE unterstützen den Antrag der Minderheit. Die

Versicherungsgesellschaft würde zur vorgeschobenen Bewilligungsinstanz und für einzelne Aktivitäten könnte u.U. keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen

werden.

SVP, SVV lehnen das Versicherungsobligatorium ab. Eine solche Lösung sei nicht realisierbar. Das zu versichernde Risiko sei zu gross, weshalb das Obligatorium sozusagen zu einem Verbot von Trend- und Risikoaktivitäten führen könnte. Der SVV beantragt eine ersatzlose Streichung des Obligatoriums. Einzig bei den Bergführern und Schneesportlehrern wäre die Einführung als Berufspflicht (im Sinne von Art. 12a lit. c VE) denkbar.

Bergsportschulen und BERG+TAL machen auf die Gefahr aufmerksam, die mit der Bezeichnung des einfachen Bergsteigens als Risikosport verbunden ist.

Versicherungen könnten diese Aktivität ebenfalls als Risikosport einordnen, was mit bedeutend höheren Kosten verbunden wäre. Für Bergführer wäre dann eine

Berufshaftpflichtversicherung u.U. nicht mehr finanzierbar.

Der SBS und SRV lehnen eine obligatorische Haftpflichtversicherung als in die falsche Richtung zielend ab. Die Aktivitäten würden dadurch nicht sicherer und die Kosten der Versicherung könnte kaum auf die Gäste abgewälzt werden, so dass die Versicherungspflicht im Ergebnis nur zu Einkommenseinbussen im entsprechenden Gewerbe führen würde. Der SSBS und STV-FST verneinen eine erhöhte Sicherheit des Gastes durch ein Obligatorium.

3.2 Die einzelnen Artikeln

BE erachtet den Begriff Risikoaktivitäten als ungenau. Es gibt zahlreiche andere Aktivitäten mit vergleichbaren Gefahren. Der Begriff ist durch einen passenderen zu ersetzen, beispielsweise "Trendsport". STV und VBS sind ähnlicher Meinung.

VS bemängelt, dass mit der Reglementierung und der damit verbundenen

Ausbildungspflicht das Risiko weitgehend ausgeschaltet werde und dies den Titel mit dem Wort Risiko als überflüssig erscheinen lässt.

Vorschlag eines anderen Titels aus dem Kanton Tessin: " Rahmenbundesgesetz über das Bergführerwesen, die Schneesportlehrer und das Anbieten von

Risikoaktivitäten".

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