Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/7: Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten · 32 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht
SRV möchte ein System verankern, nach welchem auch SRV als Zertifizierungsstelle zu anerkennen wäre.
Art. 7 Abs. 1 lit. c:
AR möchte einen neuen Abs. 2 lit. c einfügen, wonach die Anbieterinnen von
Aktivitäten über Anlagen und Installationen verfügen, welche für den Transport und Verwendung durch Personen zugelassen sind. Abs. 1 lit. c des Vorentwurfs würde zu Abs. 1 lit. d.
GR findet "oder gleichwertigen finanziellen Sicherheit" nicht praktikabel und möchte dies streichen.
Vgl. zur Haftpflichtversicherung oben unter 3.1
Art. 7 Abs. 2 der Minderheit:
SVV und STV-FST unterstützen Art. 7 der Minderheit, weil die Formulierung
bezüglich den Anforderungen an die Zertifizierungsstelle klarer ist.
BE unterstützt die Kommissionsminderheit. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, Anforderungen an die zertifizierenden Stellen festzulegen
SAFETY stellt sich nicht gegen die Zulassung weiterer Institutionen zur Zertifizierung nach Art. 17 des Entwurfs. Damit kein Wettbewerb der geringsten Anforderungen entsteht, muss aber der Bundesrat zwingend die Anforderung festlegen. Absatz 2 der Minderheit ist deshalb zwingend nötig.
Nach SWISS TS darf es aus Qualitäts- und Wettbewerbsgründen kein vereinfachtes Zulassungsverfahren für Zertifizierungsstellen geben, und eine Zulassung darf nicht einzig auf Grund von bereits im Ausland erfolgten Zulassungen vergeben werden. Keine Zertifizierungsstelle ohne Akkreditierung.
Artikel 8 Erteilung und Erneuerung der Bewilligung
SBV findet den Artikel gut formuliert und lehnt den Minderheitsantrag ab.
Abs. 1:
VS, BL, GR und UR möchten eine Bundesbehörde als Bewilligungsinstanz.
SZ: Wenn der Bund die Meinung vertritt, dass Reglementierungsbedarf im Sinne eines neuen Gesetzes besteht, dann soll er die für den Vollzug notwendigen
Institutionen schaffen.
Für BL ist die Bestimmung insbesondere für Nichtgebirgskantone problematisch. In BL gibt es zurzeit keine Behörde oder Kommission, welche das nötige Fachwissen zur Bewilligungserteilung hat.
Seite 23 von 32