Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/7: Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten · 32 Seiten
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Art. 3 Abs. 2 lit. a.:
Die EKK und AFKS begrüssen diese Bestimmung und weisen darauf hin, dass die Information des Konsumenten auch in diesem Bereich zentral ist.
Art. 3 Abs. 2 lit. b.:
Diese Überprüfungspflicht ist nach AR in den Ausführungsverordnung des
Bundesrats (Art. 18 Abs. 2) so zu umschreiben, dass sich der Anbieter dabei auf die Aussage der Kunden und Kundinnen abstützen kann.
Art. 3 Abs. 2 lit. c.:
AR will den Artikel dahingehend ergänzen, dass die für Risikoaktivitäten verwendeten Anlagen auch für den Transport von Personen zugelassen sein müssen. Damit soll das Bungee-Junping mit mobilen oder stationären, nur für den Transport von Lasten zugelassenen Bau- und Pneukranen, verhindert werden.
Art. 3 Abs. 2 lit. f.:
Der SBV findet, dass diese Regelung ein Feld für Begleiter ohne Fachausbildung öffnet. Der SBV sieht als qualifizierte Begleiter im Bergführerbereich auch Bergführer in Ausbildung, so genannte Aspiranten.
MWS will zusätzlich einfügen, dass unter anderem die Kundschaft über die
besondere Gefährdung seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie Natur und Landschaft aufzuklären ist.
Artikel 3bis
ablehnend:
GR, GL, AI, LU, SO, CVP, FDP, SVP, STV-FST, SAC, ES, NATURFREUNDE,
BERG+TAL und SGV lehnen diese Erweiterung aus gesetzessystematischen Gründen ab. Diese müsste, oder sie ist bereits, über die Spezialgesetzgebung (Umweltschutzrecht) geregelt.
BERG+TAL ergänzt zudem, dass der Artikel inhaltlich bereits Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sei.
ASAM lehnt Artikel 3bis ebenfalls ab. Sie schlagen vor, allenfalls die Bestimmung zu ergänzen, in welcher man z.B. auch die Kultur und die Wirtschaft erwähnt.
einverstanden:
VS, UR, SBV, MWS und PRO NATURA erachten es als notwendig, verbindliche Anforderungen an den Umgang mit der Natur zu verankern.
Gemäss PRO NATURA hat der Bundesrat somit die Möglichkeit die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes zu verankern.
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