Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/7: Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten · 32 Seiten

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3 Die Ergebnisse im Einzelnen

Folgende Vernehmlassungsteilnehmende schliessen sich den Stellungnahmen anderer Organisationen an:

- VÖV (Verband öffentlicher Verkehr) schliesst sich SBS (Seilbahnen Schweiz) an.

- Der Schweizerische Arbeitgeberverband schliesst sich vollumfänglich der

Stellungnahme von economiesuisse an.

- economiesuisse (Verband der Schweizer Unternehmen) schliesst sich bezüglich des Haftpflichtversicherungsobligatoriums der Stellungnahme des Schweizerischen Versicherungsverbandes an.

Nachstehend werden diese Vernehmlassenden nur dann erwähnt, wenn sie neben dem allgemeinen Verweis noch eine eigene Stellungnahme abgegeben haben.

Einzelne Absätze und Buchstaben, zu denen keine Bemerkungen eingegangen sind, werden im Bericht nicht aufgeführt.

3.1 Zentrale und übergreifende Themen

Bewilligungspflicht allgemein

BE und SAFETY sehen die Bewilligungspflicht bei Unternehmen als überflüssig an, da mit der Zertifizierungsstelle bereits eine unabhängige Überprüfung einer

Unternehmung bestehen würde und dies schriftlich dokumentiert sei.

SAFETY sieht in der Bewilligungspflicht und der gesetzlichen Verankerung Nachteile. Die genaue Umschreibung des Geltungsbereichs des Gesetzes führt zu

Abgrenzungsschwierigkeiten, was zu einer administrativen Mehrbelastung der Unternehmen führt. Nach dem Konzept von Safety in adventures werden mit einer Zertifizierung, die jährlich zu erneuern ist, alle für eine Bewilligung notwendigen Aspekte geprüft. SAFETY beantragt deshalb anstelle der Bewilligungspflicht

ausschliesslich auf die Zertifizierung einer Unternehmung abzustellen.

Der STV befürchtet durch die Bewilligung eine Schwächung des Sicherheitslabels Safety in adventures.

ZH hat gewisse Vorbehalte gegenüber der Bewilligungspflicht. Es sei sinnvoller, die Qualitätslabels für Anbieter und Anbieterinnen von Risikoaktivitäten - ergänzt mit einer entsprechenden Informationstätigkeit - zu fördern und im vorliegenden

Zusammenhang rechtlich zu verankern.

Die Gründung der Stiftung Safety in adventures verdeutlicht gemäss OW die

Dynamik, welche ohne Bundesgesetz zu Gunsten der Sicherheit in Risikosportarten entstanden ist. OW erwähnt, dass die gewerbsmässigen Annbieter sich selber in Verbänden organisieren. Eine Bewilligungspflicht und somit Bundesvorschriften sind darum nicht notwendig.

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