Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/7: Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten · 32 Seiten

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Safety in adventures schon garantiert ist. LU lehnt die Minderheitsmeinung

(Bewilligungspflicht für Schneesportlehrpersonen), welche auf markierten Pisten unterrichten, ab. Der SVV unterstützt die Kommissionsminderheit.

Zertifizierung:

Die Zertifizierung durch Safety in adventures wird von allen Seiten begrüsst, und die Weiterführung ist erwünscht. Swiss TS möchte eine genaue Umschreibung der Voraussetzungen einer Zertifizierungsstelle.

Haftpflichtversicherung:

Das Obligatorium wird von fast allen Seiten begrüsst. Die CVP und der SVV

hingegen stehen den Haftpflichtlösungen kritisch gegenüber. Der SVV und SBS möchte das Versicherungsobligatorium ersatzlos streichen. Der SRV schlägt vor,

dass die Haftpflichtversicherung von der SUVA übernommen wird, da die

Haftpflichtversicherer in der Schweiz nicht mehr bereit seien, Anbieter von

Risikoaktivitäten zu versichern.

abseits markierter Pisten:

TI und SWISS SNOWSPORTS möchten zusätzlich den Schutz von

Schneesportaktivitäten auf markierten Pisten verankern. BE und der SBS sind gegen eine solche Lösung.

gewerbsmässiges Führen:

Für NE stellt die Verankerung der Gewerbsmässigkeit als Abgrenzungskriterium, um eine Tätigkeit unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen zu lassen, kein

taugliches Kriterium dar. Jedes Führen, ob gewerbsmässig oder nicht, sollte unter dieses Gesetz fallen.

Was sind Risikosportarten? Abgrenzung?

Der VBS erwähnt, dass das allgemeine Bergsteigen keine Risikosportart sei und klar von den Risikoaktivitäten getrennt werden sollte. BE und SWISS TS verstehen nicht, warum nicht mehr Risikoaktivitäten aufgezählt worden sind, wie z.B. Kanu, Klettern in In- und Outdoor-Klettergärten und Rodelbahnen. TI erwähnt, dass die Betreiber von Wasser- und Flusswerken nicht in das Gesetz integriert worden seien. SOA würde die Risikosportarten nicht aufzählen sondern umschreiben.

Gefahren der Natur/Umgang mit der Natur:

In den Stellungnahmen von VS und PRO NATURA wird auf Gefahren der Natur aufmerksam gemacht, welche nicht berücksichtigt wurden, wie Nebel, Gewitter und Kälte. Auch der Schutz bedrohter Lebensräume, in welchen diese Aktivitäten vielfach unternommen werden, müsste laut PRO NATURA in das Gesetz einfliessen.

Argumente und Überlegungen im Zusammenhang mit einer negativen Beurteilung des Gesetzes:

Allgemeines:

GR, ES und der SGV sehen keinen Handlungsbedarf zum Erlass eines neuen Gesetzes und verweisen auf die kantonale Gesetzgebung in Graubünden, die

weniger aufwändig und weniger kompliziert sei. SSBS und ANS sehen die

Notwendigkeit eines Gesetzes nicht: das Bergführerwesen sei heute schon kantonal

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