Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/7: Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten · 32 Seiten
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geregelt. Das Gleiche gelte für das gewerbsmässige Erteilen von Skiunterricht ausserhalb des gesicherten Skigebietes. SG, SGV und ES bezweifeln die
verfassungsmässige Kompetenz des Bundes, ein solches Gesetz zu erlassen. Die KMU-Politik des Bundes - administrative Entlastung und Abschaffung von
Regulierungen - zur Förderung des Wachstums der KMU widerspreche diesem Gesetz.
Geltungsbereich:
SG und die WEKO schlagen eine schlankere formell-gesetzliche Regelung vor,
indem das klassische Bergführer- und Schneesportwesen vom Geltungsbereich nicht erfasst und dem Verordnungsgeber mehr Kompetenzen delegiert werden. Der Gesetzentwurf zielt laut SG und der WEKO an der eigentlichen Problematik vorbei: Auslöser waren Canyoning- und Bungee-Jumping-Unfälle, geregelt würde nun aber zu einem grossen Teil die Tätigkeit von Bergführern und Skilehrern.
NATURFREUNDE, BERG+TAL und der STV erachten die Zusammenlegung von Risikoaktivitäten und dem Bergführerwesen als problematisch. Für FR ist der Anwendungsbereich zu eng. Viele weitere Aktivitäten sind laut FR, dem SGV und WW nicht geregelt (Schwimmen, Tauchen, Fallschirmspringen, Schneeschuhlaufen etc.). WW und die STV möchten nicht nur das gewerbsmässige, sondern auch die nicht-kommerziellen Anbieter im Gesetz geregelt haben.
Zertifizierung:
Für OW, SZ, GL, SSBS, BERG+TAL, STV und BFU ist die Zertifizierung durch Safety in adventures genügend. Die NATURFREUNDE erachten diese Zertifizierung als überflüssig.
Sorgfaltspflichten:
Die Anbieter haben laut SG, JU, SZ, OW und dem STV bereits heute die Pflicht, Sorgfaltspflichten einzuhalten. Bei deren Verletzung existieren laut OW, JU, SZ,
SVP, SGV, ES und ANS ausreichende gesetzliche Grundlagen, seien diese zivil- oder strafrechtlich. SO möchte einen Ausschluss der Staatshaftung. Die WEKO hingegen würde die Sorgfaltspflicht im Sinne der Kommissionsminderheit als
Berufspflicht im Gesetz aufführen.
Abseits markierter Pisten:
Der SSBS, die WEKO, BERG+TAL, der SGV, die NATURFREUNDE, der SAC und BFU sind entschieden gegen den Minderheitsantrag, wonach das Gesetz auch auf den markierten Pisten zur Anwendung gelangen sollte.
Verschiedenes:
Die Umweltpolitik gehört für den SGV nicht in das Gesetz. Wenn effektiv ein Gesetz erlassen werden sollte, dann sind nach der SVP die Minderheitsanträge zu
berücksichtigen. Die WEKO schlägt vor, auf den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung als Bewilligungsvoraussetzung zu verzichten.
Weder positive noch negative Stellungnahme:
Einige Vernehmlassungsteilnehmende (Bundesgericht, AG, UR, SDNV, SKV, FDP, SO und MWS) sprechen sich weder für, noch gegen den Entwurf aus.
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