Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/100: Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und -juristen (Unternehmensjuristengesetz, UJG) · 27 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Entsprechend können sie auch die Herausgabe von Gegenständen (Korrespondenz) verweigern, welche in engem Zusammenhang mit ihrer rechtsberatenden Tätigkeit stehen.
Die Berufsregelung für Unternehmensjuristinnen und -juristen stärkt die Basis für eine unabhängige und sachliche unternehmensinterne Rechtsberatung und fördert die Vertrauensgrundlage für einen umfassenden und offenen Dialog über Rechtsfragen zwischen Unternehmen und ihren Unternehmensjuristinnen und -juristen. Insgesamt stärkt dies das Rechtssystem, obwohl die Anrufung solcher Berufsgeheimnisse in Einzelfällen die zügige Durchführung von straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren erschweren kann.
Weiter verschafft das Berufsstatut schweizerischen Unternehmensjuristinnen und -juristen eine gleichwertige Position wie ihren US-amerikanischen Kolleginnen und Kollegen. Letztere können in US-Zivilverfahren unter Berufung auf die Vertraulichkeit unternehmensinterner Kommunikation zur Rechtsberatung die Mitwirkung verweigern („attorney-client privilege“). Mit der vorgeschlagenen Regelung dürften sich auch Schweizer Unternehmensjuristinnen und -juristen vor US-Zivilgerichten vermehrt auf das „attorney-client privilege“ berufen können. Damit wird ein Wettbewerbsnachteil für Schweizer Unternehmen gemindert.