Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/19: Revision Lebensmittelrecht · 3 Seiten

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ten. In den USA wurden die Kindersicherheitsanforderungen 1994 eingeführt. Nach einer US-

amerikanischen Untersuchung aus dem Jahre 2002 konnte gezeigt werden, dass mit dieser Massnahme die Zahl der Brände, der Unfälle mit Körperverletzungen und der auf Feuerzeuge zurückzuführenden Todesfälle um 60 % zurück gegangen ist (vgl. Pt. (7) der Erwägungen zur Entscheidung ).

Damit die Schweiz nicht in die Gefahr gerät zum "Abfalleimer" für diese gefährlichen und in der EU nicht mehr verkehrsfähigen Feuerzeuge zu werden, ist es erforderlich, diese Gemeinschaftliche Regelung zu übernehmen.

Zum geänderten Art. 25

In diesem Artikel sind die Hauptanliegen der Entscheidung 2006/502/EWG berücksichtigt.

Absatz 1bis und 1ter

Es wird zwischen wieder nachfüllbaren, in der Regel sog. Luxus-Feuerzeuge und nicht nachfüllbaren Feuerzeugen unterscheiden. Feuerzeuge beider Kategorien müssen die Sicherheitsanforderungen der europäischen und internationalen Norm EN ISO 9994:2002 erfüllen.

Nicht nachfüllbare Feuerzeuge müssen mit einer Sicherung versehen sein, die derart ausgestaltet werden muss, dass Kinder bis zu einem Alter von 51 Monaten nicht in der Lage sein sollen, das Feuerzeug so zu betätigen, dass eine Flamme erzeugt wird. Die Mittel und Wege, dies zu erreichen wird dem Hersteller überlassen. Für die Prüfung, ob ein Feuerzeug als "kindergesichert" betrachtet werden kann, wird das Vorgehen gemäss europäischer Norm EN 13869 angewendet.

Bei Besitzern von sog. Luxus-Feuerzeugen wird davon ausgegangen, dass diese einen sorgfältigeren Umgang mit diesem Gegenstand haben und ihn deshalb nicht herumliegen lassen. Deshalb wurden diese Feuerzeuge von der Anforderung der Kindersicherung ausgenommen.

Absatz 3 "Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt"

Das Inverkehrbringen von solchen Feuerzeugen wird mit der vorliegenden Regelung untersagt. Die Kommission hat in ihrer Entscheidung bei der Definition (Art. 2 Abs. 2) auf Pt. 3.2 der EN 13869 verwiesen. Im vorliegenden Änderungserlass wurde diese EN-Definition weitgehend übernommen. Die Fantasie der Hersteller, welche Gegenstände aus dem Alltag (in verkleinerter Form) als Feuerzeuge ausgestalten, scheint jedoch, wie die Bilder aus der ICSMS1-Produtktinformation 60600020215 belegen (siehe Anhang), keine Grenzen zu kennen.

Absatz 4 und Anhang 9

Neu ist in Anhang 9 die EN 13866 zur Überprüfung der Kindersicherung hinzugekommen. Aufgrund der Marktsituation ist jedoch davon auszugehen, dass solche Prüfungen in der Schweiz nicht durchgeführt werden.

Übergangsfristen für Art. 25

Aus folgenden Gründen kann die Übergangfrist sehr kurz gehalten werden (12 Monate).

• Die neuen Forderungen in diesem Änderungserlass müssen bereits seit Spätsommer 2006 in den Mitgliedstaaten umgesetzt und angewendet werden.

• Sicherheitstechnische Vorschriften bewirken, dass die Lager bei den Importeuren und Verkäufern klein sind. Gemäss Angaben der Vertreter der Importeure bekannter Marken beträgt die Dauer zw. Import und Verkauf nur wenige Monate.

1 ICSMS = Information and Communication System for Market Surveillance; Internet-basiertes Meldesystem der EU für Produkte aus dem "New Approch"-Bereich oder der GPSD unterliegend