Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 30 Seiten
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Nichteintretensentscheiden können sich aber Gebührenanpassungen für den Bund ergeben. Dementsprechend sind die mit der Einbürgerung anfallenden kostendeckenden Gebühren zu überprüfen, und es ist die Gebührenhöhe neu festzulegen.
4 Verhältnis zum europäischen Recht
Die Vorlage steht in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht, insbesondere mit dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit (STE 166) und der Konvention zur Vermeidung von Staatenlosigkeit bei Staatennachfolge (STE 200) denen die Schweiz beizutreten beabsichtigt.
5 Verfassungsmässigkeit
Die in dieser Vorlage vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zum BüG haben ihre Rechtsgrundlage in Artikel 37 und 38 Absatz 2 BV.