Vorlage

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 28 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 22Fedlex · Vorlage

3 Innerhalb von fünf Jahren nach der Erteilung der Zulassung nach Absatz 1 ist ein Gesuch zur Einleitung eines Zulassungsverfahrens nach den Artikeln 9–15 einzureichen. Die provisorische Zulassung nach Absatz 1 gilt bis zum Abschluss dieses Verfahrens. Wird kein Gesuch eingereicht, fällt sie dahin.

II

Änderung bisherigen Rechts

Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang geregelt.

III

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.