Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/40: Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220) · 33 Seiten

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Sorgerecht meist der Mutter zugewiesen wird (vgl. Ziff. 1.2.2), leidet darunter hauptsächlich die Beziehung zum Vater. Die Bedeutung auch des Vaters für die gedeihliche Entwicklung des Kindes ist heute allgemein anerkannt. Entsprechend verlangen Väter, insbesondere diejenigen der jüngeren Generation, mit Nachdruck eine Neuregelung. Wie die Studie NFP 52 zeigt, wünschten sich 75 % der Männer das gemeinsame Sorgerecht, wo dieses ausschliesslich der Mutter zustand; blieb es nach der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht, waren 91 % der Männer mit dieser Lösung zufrieden, während sich 29 % der Mütter das alleinige Sorgerecht wünschten.

Aus der Umfrage des Bundesamtes für Justiz vom Mai 2005 zum Scheidungsrecht bei Richter/innen und Anwält/innen sowie Mediatoren/Mediatorinnen20 ergibt sich ferner, dass die gemeinsame elterliche Sorge als relativ stabil wahrgenommen wird. Die 26 % der Umfrageteilnehmer, die diese Frage beantworteten, schätzten, dass lediglich zwischen 1 % und 10 % der Fälle später neu zu regeln waren.

Reduktion nachteiliger Scheidungsfolgen für das Kind

Die Scheidung der Eltern stellt für die meisten Kinder eine schmerzhafte Erfahrung dar. Die Familiengemeinschaft bricht auseinander, und ein Elternteil - meist der Vater - verlässt den gemeinsamen Haushalt. Mit der Zuweisung der elterlichen Sorge an einen Elternteil zerbricht nicht nur die Ehe, sondern auch die Elternschaft. Die Gefahr eines Bruchs zwischen dem Kind und dem Elternteil, der die elterliche Sorge verliert, ist gross.

Demgegenüber treffen die Eltern, wenn ihnen das Sorgerecht gemeinsam zusteht, weiterhin die das Kind betreffenden Entscheide gemeinsam, wie dies bereits während der Ehe der Fall war. Entsprechend bleibt eine enge Beziehung zwischen dem Kind und seinen Eltern bestehen. Dies bedeutet für das Kind auch Aussicht auf eine gewisse Stabilität. Damit können die schmerzvollen Auswirkungen einer Scheidung deutlich verringert werden. Das Kind wird in keinen Loyalitätskonflikt mit seinen Eltern gedrängt.

Bessere Kommunikation und mehr Kooperation der Eltern in Bezug auf das Kind

Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht kommen besser miteinander aus, als wenn die elterliche Sorge einem Elternteil allein zugewiesen wird. Ihre Beziehung gestaltet sich konstruktiver.

Bereitschaft zur Verständigung; weniger Konflikte

Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht bewältigen den Alltag ihres Kindes leichter und auch in einer ihnen selber besser entsprechenden Weise; es kommt deshalb auch seltener zu Konflikten zwischen den Eltern. Von der besseren Beziehung der Eltern untereinander profitiert selbstverständlich auch das Kind.

Höhere Zahlungsmoral in Bezug auf Unterhaltsleistungen

Bei gemeinsamem Sorgerecht wird der Unterhaltspflicht in 76,6 % der Fälle entsprochen, während dieser Prozentsatz bei alleinigem Sorgerecht nur bei 58,1 % liegt21. Man kann diesen Unterschied damit erklären, dass die Fortgeltung des

20 Ziff. 11.3.

21 Proksch, op. cit., S. 406.