Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/40: Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220) · 33 Seiten
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Sorgerechts die gesetzliche und soziale Anerkennung der Rolle als Eltern bedeutet und so das Verantwortungsgefühl dem Kind gegenüber stärkt22. Kein Elternteil wird auf die Rolle des "Zahlvaters" reduziert.
Diese Überlegungen gelten mutatis mutandis auch für das gemeinsame Sorgerecht von nicht miteinander verheirateten Eltern.
1.7 Kritik an der gemeinsamen elterlichen Sorge
Ungeachtet dieser positiven Aspekte darf das gemeinsame Sorgerecht aber auch nicht idealisiert werden. Es ist keineswegs in der Lage, jedes Problem zu lösen. Mit ihm verbinden sich auch mögliche negative Aspekte23.
Konflikte unter den Eltern
Besteht das gemeinsame Sorgerecht von Gesetzes wegen, wird es einem Elternteil möglicherweise gegen seinen Willen aufgedrängt; betroffen davon dürfte meist die Mutter sein. Die Eltern müssen alle das Kind betreffenden Entscheide gemeinsam fällen und sich dabei unter anderem in Bezug auf die Obhut und den Anteil am Unterhalt des Kindes verständigen. Befürchtet wird, dass es dabei immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt. Allerdings dürften die Fälle, in denen das gemeinsame Sorgerecht zum Scheitern verurteilt ist, nur etwa 20-25 % der Scheidungen betreffen24. Dass ein Sorgerechtsmodell konfliktträchtiger als ein anderes ist, lässt sich nicht nachweisen25.
Den Vätern das Recht, den Müttern die Sorge
Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass die Väter trotz gemeinsamem Sorgerecht ihrem Kind nur wenige Stunden in der Woche widmen. Zwei Jahre nach der Scheidung haben denn auch die Hälfte der Väter keinen Kontakt mehr mit ihrem Kind26. Das Ideal, das man sich von der Gleichstellung der Geschlechter und dem gemeinsamen Sorgerecht macht, hat deshalb in der Realität nur für eine Minderheit der Eltern seine Gültigkeit. Viele Väter wollen im Alltag nicht mittragen, sondern bloss mitsprechen27.
Häufigere Auseinandersetzungen in Bezug auf die Zuweisung des Sorgerechts an einen Elternteil
Wird das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall, besteht schliesslich eine gewisse Befürchtung, dass es häufiger zu Streitigkeiten in Bezug auf die Zuweisung des
22 Philippe Gardaz, L’autorité parentale après divorce, in: C. Paquier/J. Jaquier (Hrsg.), Le nouveau droit du divorce, Travaux de la Journée d’étude organisée le 8 septembre 1999 à l’Université de Lausanne, Lausanne 2000 (CEDIDAC 41), S. 189.
23 Vgl. für Einzelheiten die Studie von Kerima Kostka, Im Interesse des Kindes? Elterntrennung und Sorgerechtsmodelle in Deutschland, Grossbritannien und den USA, Frankfurt am Main 2004, und Linus Cantieni, Gemeinsame elterliche Sorge nach Scheidung – eine empirische Untersuchung – , Diss.iur., Bern 2007.
24 L. Staub/H. Hausheer/W. Felder, Gemeinsame elterliche Sorge - eine psychologische Betrachtungsweise, Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins 2006, S. 537 ff. (S. 550 f.).
25 Kerima Kostka, op. cit., S. 423 und 347.
26 AB 2005 N 1495 ff.
27 AB 2005 N 1496.