Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/40: Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220) · 33 Seiten
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Regelfall gemacht werden könnte. Der Nationalrat hat das Postulat am 7. Oktober 2005 mit deutlicher Mehrheit überwiesen (136 gegen 44 Stimmen)11.
Das Postulat weist darauf hin, dass das geltende Recht mit der Voraussetzung eines gemeinsamen Antrags der geschiedenen oder unverheirateten Eltern dem Vater keine Aussicht auf das gemeinsame Sorgerecht und damit auch auf die Ausübung seiner Verantwortung für die Erziehung des Kindes gibt, wenn sich die Mutter dieser Lösung widersetzt. In der Folge erhöht sich auch das Risiko, dass es später zu einem für das Kind nachteiligen Abbruch der Beziehung kommt.
Die vorliegende Vorlage trägt dem Postulat umfassend Rechnung.
1.3.2 Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
Die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (05.3713 - Scheidungsrecht. Überprüfung der Regelung betreffend Vorsorgeausgleich und Kinderbelange) vom 10. November 2005 beauftragt den Bundesrat, Fragen der Kinderbelange zu überprüfen und dem Parlament geeignete Revisionsvorschläge zu unterbreiten. Dabei soll er die Ergebnisse der Umfrage zum Scheidungsrecht bei Richtern bzw. Richterinnen und Anwälten bzw. Anwältinnen sowie Mediatoren bzw. Mediatorinnen (Bundesamt für Justiz, Mai 2005) berücksichtigen. Die Motion wurde am 15. März 2006 vom Nationalrat und am 19. Dezember 2006 vom Ständerat überwiesen.
1.3.3 Umfrage zum Scheidungsrecht bei Richter/innen und Anwält/innen sowie Mediatoren/Mediatorinnen (Mai 2005)
Mit dem Postulat Jutzet (00.3681 - Anwendung des neuen Scheidungsrechts) vom 13. Dezember 2000 wurde der Bundesrat eingeladen, bei den Praktikern Berichte über die Erfahrungen mit dem neuen Scheidungsrecht einzuholen und aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls frühzeitig eine Gesetzesrevision in die Wege zu leiten. In der Folge wurde ein Fragebogen an 160 Gerichte Erster und Zweiter Instanz, an 1510 auf das Scheidungsrecht spezialisierte Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und an den Verband der Mediatorinnen und Mediatoren verschickt. Insgesamt 950 Personen haben geantwortet.
Die Umfrage lässt nicht auf besondere Probleme im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Sorgerecht schliessen12. Die befragten Personen regten aber gewisse Verbesserungen für die Väter ohne Sorgerecht an; durch Ergänzung von Artikel 275a ZGB sollte ihnen ein eigentliches Mitbestimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen gewährt werden, insbesondere bei einem Wohnortswechsel ins Ausland. Ferner sollten gewisse Behörden (so beispielsweise die Schule) verpflichtet werden, systematisch beide Elternteile zu informieren. Empfohlen
11 AB 2005 N 1502.
12 Bericht über die Umfrage zum Scheidungsrecht bei Richter/innen und Anwält/innen sowie Mediatoren/Mediatorinnen (Zusammenfassung der Ergebnisse), Bundesamt für Justiz, Mai 2005, Ziff. 11.