Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/78: Revision des Lebensmittelgesetzes · 36 Seiten

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Artikel 44 International harmonisierte Vorschriften und Normen

SVP und AGORA lehnen diese Vorschrift ab. VSKT, MGB, Coop, IG DHS, Swisscofel und FIAL hingegen begrüssen diesen Artikel ausdrücklich.

Gemäss KVN, SBLV, SMP, Schweizerischer Obstverband, Switzerland Cheese Marketing AG, SBV, Gastroverbände AG, SG, BL, BS, LU, TI, GE und FR, Gastrosuisse, KF und Schweizer Brauerei-Verband ist es beim autonomen Nachvollzug des EG-Rechts zwingend, dass vorgängig eine Anhörung der betroffenen Kreise durchgeführt werden muss.

Gastroverbände AG, SG, BL, BS, LU, TI, GE und FR, Gastrosuisse, KF und Schweizer Brauerei-Verband fordern, dass übersichtliche Strukturen des Verordnungsrechts und eine Handhabung mit modernen Hilfsmitteln gewährleistet sein müssen. Die im erläuternden Bericht aufgeführte Variante mit 150 Verordnungen erachten sie als nicht praxistauglich.

Artikel 45 Internationale Zusammenarbeit

Gemäss dem erläuternden Bericht zur Artikel 45 kann es sich nach einem allfälligen Anschluss an die Systeme der Lebensmittel- und Produktsicherheit der EU aufdrängen, Zulassungen und abgegebene Risikobeurteilungen anzuerkennen. Pro Natura, Greenpeace Schweiz, SAG, Swissaid, Basler Appell gegen Gentechnologie, AefU, Ecologie libérale, Prudence OGM und StopOGM fordern eine diesbezügliche Ausnahme für gentechnisch veränderte Organismen. Diese dürfen in der Schweiz nicht verkehrsfähig sein, es sei in jedem Fall eine Bewilligung der Schweizer Behörden einzuholen.

Absatz 1

SVP beantragt die ersatzlose Streichung dieses Absatzes, da das Schweizer Recht nicht vom Völkerrecht abhängig gemacht werden soll.

Absatz 4

Die Staatskanzleien AG, NW, SZ, GR, UR, VD, BE, LU, JU, TI und BS, VKCS, die kantonalen Laboratorien BE, JU, URK und FR und das kantonale Veterinäramt LU erachten die gewählte Formulierung als unklar und beantragen folgenden Wortlaut: "Die Bundesstellen (…) leisten Amtshilfe und koordinieren Inspektionen ausländischer Behörden in der Schweiz."

Absatz 5

Schweizerischer Getreideproduzentenverband, SMP, SBLV, SBV, KVN, DEMETER, BIO SUISSE und Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete begrüssen, dass sich die Schweizer Behörden auch an Inspektionen im Ausland beteiligen können.

Artikel 46 Kontrolle der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

Der Titel soll mit den Begriffen Primärprodukte, Tiere und Pflanzen ergänzt werden. Dies wird von der Tierärztlichen Vereinigung für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, den kantonale Veterinärämtern AG und FR, VSKT, MGB, Denner, Coop, IG DHS, den Staatskanzleien AR, ZH, TG, NW, UR, NE, GR, GL und SH, dem Kantonstierarzt der URK und dem Laboratorium der URK gefordert.

Absatz 1

Vereinigung Schweizer Futtermittelfabrikanten, BIO SUISSE und DEMETER fordern, den Vollzug des Lebensmittelgesetzes zentral beim Bund anzusiedeln und nicht mehr den Kantonen zu überlassen. KF fordert mehr Kompetenz für den kantonalen Vollzug.

Absatz 3

Die Staatskanzlei TG, VSKT, die kantonalen Veterinärämter AG, SO und BE fordern, dass als Abgrenzung zu den von den Kantonen betriebenen Laboratorien nur akkreditiere private Laboratorien für Probeuntersuchungen zugelassen sind.