Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/78: Revision des Lebensmittelgesetzes · 36 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
gen einen zweiten Satz oder einen neuen Absatz mit folgendem Wortlaut an: "Er kann bestimmte Lebensmittel einschränken oder verbieten". Sie fordern, dass das Einschränken oder Verbieten von Lebensmitteln analog der geplanten Regelung bei den Gebrauchsgegenständen (Art. 16 Abs. 5 Bst. b) auch möglich sei. Das Vorsorgeprinzip sei in dieser Hinsicht nicht ausreichend.
VKMV und SKS machen in ihrer Vernehmlassung darauf aufmerksam, dass die Verpackung eine immer bedeutendere Rolle spielt und die Anforderungen an die Verpackung auch durch den Bundesrat festgelegt werden sollten.
Absatz 5
Die Ermächtigung des Bundesrates zur Einführung von Bewilligungs- und Meldeverfahren geht den Gastroverbänden AG, BL, LU, SG, BS, FR, TI und GE, Gastrosuisse und KF zu weit. Sie vertreten die Ansicht, dass solche Verfahren nur nach Vereinbarungen, die auf Gegenseitigkeit beruhen, eingeführt werden sollten.
Pro Natura, Greenpeace Schweiz, Swissaid, SAG, AefU, Basler Appell gegen Gentechnologie, Ecologie libérale, Prudence OGM und StopOGM (Coordination romand sur le génie génétique) verweisen auf die Erläuterungen zu Artikel 7 Absatz 5 und Artikel 45. Sie machen in diesem Zusammenhang geltend, dass es im Bereich der gentechnisch veränderten Lebensmittel nicht sein kann, dass in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel auch in der Schweiz verkehrsfähig sind und in diesem Bereich Zulassungen oder Risikobeurteilungen übernommen werden.
Absatz 5 Buchstabe a
Pro Natura, SAG, Basler Appell gegen Gentechnologie, AefU, Swissaid, Ecologie libérale, Prudence OGM, StopOGM , SKS und Greenpeace Schweiz finden es angebracht, dass für neuartige Lebensmittel zwingend ein Verfahren eingeführt werden muss und demzufolge eine verbindlichere Formulierung gewählt wird.
Artikel 8 Zur Fleischgewinnung zulässige Tierarten
StopOGM, Prudence OGM, Ecologie libérale, SAG, AefU, SAG, Pro Natura, WWF, VKMB, SKS, Basler Appell gegen Gentechnologie und Swissaid fordern ein explizites Verbot von Klonfleisch in einem zweiten Absatz im Artikel 8.
Die Überprüfung der Einführung einer Positiv- oder Negativliste wird vom Kantonstierarzt der URK, VSKT, den kantonalen Veterinärämtern AG, LU und FR und den Staatskanzleien BS und LU gefordert.
Die kantonalen Laboratorien JU, BE, FR und URK, die Staatskanzleien AG, SO, NW, SZ, GR, UR, AR, GL, SH, AI, TG und NE und VKCS schlagen vor, den Artikel folgendermassen zu modifizieren: "Fleischgewinnung
Der Bundesrat regelt:
a) die Tierarten, deren Fleisch als Lebensmittel verwendet werden darf;
b) die Schlachtung kranker, krankheitsverdächtiger und verunfallter Tiere."
Artikel 9 Hygiene
Absatz 1
Das kantonale Veterinäramt AG, VSKT und die Staatskanzlei GR fordern eine Überprüfung, ob man nicht den Wortlaut vom bisherigen Artikel 15 LMG beibehalten sollte, da er klarer ist.
Das kantonale Veterinäramt AG, VSKT, TVL, die Staatskanzleien TG, AR, AI, GL und SH regen an, dass der Satzteil "in seinem Zuständigkeitsbereich" integriert wird. Sie vertreten die Ansicht, dass aus der Formulierung deutlicher hervorgehen muss, dass sich diese Norm nicht auf andere Zuständigkeitsbereiche erstrecken kann.
Absatz 3
Von diversen Seiten wird unter entsprechender Modifikation von Artikel 11 LMG ein Ausbau dieses Absatzes gefordert. Die Staatskanzleien GL, SH und AI, das kantonale Veterinäramt AG, VSKT und TVL wünschen einen neuen Buchstaben mit folgendem Wortlaut: "die Mindestgrösse von Schlacht-