Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/78: Revision des Lebensmittelgesetzes · 36 Seiten

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gabe des Positivprinzips für spezielle Artikel wie Käse, Joghurt oder Butter die Sachbezeichnungen unbedingt beibehalten sollte.

Artikel 2 Geltungsbereich

Ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden hat sich ohne explizite Aufforderung für die Aufnahme der gesamten Lebensmittelproduktion ("vom Feld auf den Tisch") ausgesprochen und damit für die Aufnahme der Futtermittel ins Lebensmittelgesetz. Hingegen haben sich 9 Organisationen explizit gegen eine solche Aufnahme geäussert.

Absatz 1 Buchstabe b

PROVIANDE und SFF beantragen die Streichung des Teils "über sie verbreitete Information". Sie führen insbesondere ins Feld, dass es legitim sein soll, Informationen so auszuwählen, dass sie für das Produkt sprechen und die Einhaltung dieser Bestimmung einen unverhältnismässigen Aufwand bedeuten würde.

Absatz 2

Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau will die Hofverarbeitung ausnehmen, damit diese überhaupt weiterhin möglich bleibt.

Absatz 3

Der Schweizerische Obstverband befürchtet, dass mit der Übernahme des EG-Rechts schweizerische Spezialitäten verloren gehen könnten (z.B. muss der Apfelsaft nach EG-Recht zu 100% aus Apfelsaft bestehen, nach CH-Recht ist ein Anteil von 10% Birnensaft erlaubt). Die Staatskanzlei BS will dadurch entstehende Ungleichbehandlungen von CH-Produzenten irgendwie abfedern.

Absatz 4

VKMB, Pro Natura, WWF und SKS regen an, eine Lockerung der Gesetzesbestimmungen für die lokale Vermarktung zu prüfen und diese im Ausnahmenkatalog aufzunehmen.

Absatz 4 Buchstabe a

Der Begriff der "privaten häuslichen Verwendung" soll gemäss FIAL, SFF und PROVIANDE durch den bisher verwendeten Begriff des "Eigengebrauchs" ersetzt werden.

Absatz 4 Buchstabe b

VSKT, die kantonalen Veterinärämter LU und AG, die Staatskanzleien GL, SH, AR, LU und VD und der SBKV beantragen, den Begriff der "privaten häuslichen Verwendung" durch "Eigengebrauch" zu ersetzen.

Artikel 3 Aus- und Wiederausfuhr

Groupement Suisse des Spiriteux de Marque befürwortet eine grundsätzliche Überarbeitung dieses Artikels im Hinblick auf die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Sie befürchten, dass es sich insbesondere Kleinbetriebe nicht leisten können, für die ausländische und die schweizerische Gesetzgebung zwei verschiedene Produktionsschienen zu betreiben.

Absatz 2 und 3

FROMARTE ist der Ansicht, dass in der schweizerischen Gesetzgebung keine Einfuhrbestimmungen für andere Länder statuiert werden sollen. Sie beantragen, dass der Absatz 2 gestrichen wird und der Absatz 3 sowohl für Lebensmittel wie auch für Gebrauchsgegenstände Gültigkeit hat.

Artikel 4 Lebensmittel

Die Grüne Partei der Schweiz und SKS befürchten durch die Aufgabe des Positivprinzips eine verminderte Lebensmittelsicherheit in der Schweiz. Sie erwähnen in diesem Zusammenhang als Beispiel den sogenannten Analogkäse. Economiesuisse, Schweizerischer Drogistenverband, FIAL und SGCI