Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/78: Revision des Lebensmittelgesetzes · 36 Seiten
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3. Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1 Bemerkungen zu bereichsübergreifenden Themen
Von den 160 Stellungnahmen haben 8 Organisationen den Vorschlag abgelehnt.
Die SVP lehnt den Vorschlag ab, da er zum Einen sehr stark auf die Anpassung an das entsprechende EU-Recht fokussiert sei und diese Anpassung auch für die Zukunft in unnötiger Weise festlegt.
Zum Andern werden sinnvolle Regelungen nach Schweizer Recht aufgeweicht (Herkunftsdeklaration) und die Wirtschaft behindernde Pflichten und Vorschriften eingeführt (Kontrollwesen, Speisekartendeklaration). AGORA und Prométerre lehnen den Entwurf ab, da er zu einer Abschwächung des
Schweizerischen Systems führt. Fromarte lehnt den Vorschlag insofern ab, dass der Zeitpunkt für die Revision verfrüht sei. PharmaSuisse lehnt die neuen Kontrollvorschriften ab und damit auch den Entwurf. Das kantonale Veterinäramt BL bevorzugt auf Grund der Verständlichkeit das alte Lebensmittelgesetz. Interprofession du Gruyère lehnt den Entwurf wegen Abschaffung des Positivprizips und wegen des verfrühten Zeitpunkts ab. Groupement Suisse des Spiritueux de Marque lehnt den Vorschlag ab, weil es ein reines Delegationsgesetz und zu interpretationsbedürftig sei.
ACSI und die Staatskanzlei TI haben auf diverse Sprachfehler aufmerksam gemacht.
Dass der Tabak zukünftig nicht unter das Lebensmittelgesetztes fällt, wurde nicht opponiert.
3.2 Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln
Artikel 1 Zweck
Die Krebsliga Schweiz und Public Health Schweiz finden es erstrebenswert, dass der Jugendschutz stärker verankert wird. In eine ähnliche Richtung gehen die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, EKAL und der Fachverband Sucht mit ihrer Forderung, die Alkoholprävention in den Zweckartikel aufzunehmen.
VKMB und SKS fordern, dass der Täuschungsschutz explizit erwähnt und damit stärker hervorgehoben wird.
KF, EKK, die kantonalen Laboratorien LU, JU, URK und FR, Staatskanzleien LU, NE, VD, JU, AI, GL, NW, SH, SZ, GR, UR, AG, SO, TG, BS, BE und AR, die kantonalen Veterinärämter LU und FR, und VKCS beantragen, die Hygiene als separaten Absatz in den Zweckartikel aufzunehmen und nicht als Teil des Gesundheitsschutzes zu betrachten. Dies sei unter dem Aspekt, dass nicht jeder unhygienische Umgang mit Lebensmitteln auch gesundheitsgefährdend ist, notwendig. Sie verweisen insbesondere auf die Überschreitung von mikrobiellen Höchstwerten, welche nicht gesundheitsgefährdend sind.
Buchstabe b
Die Ausweitung des Täuschungsschutzes auf Gebrauchsgegenstände wird vom Detailhandel (Denner, IG DHS und MGB), SKS, SKW und Staatskanzleien VS und GE ausdrücklich begrüsst.
Buchstabe c
Gastroverbände TI, FR, GE, AG, BL, SG, LU und BS, Gastrosuisse, VELEDES, SFF, SBKV, SGV, Schweizer Brauerei-Verband, SMS und SKW lehnen die Formulierung ab, wonach dem Konsumenten eine sachkundige Wahl ermöglicht werden soll. Dies gehe weit über den Täuschungsschutz hinaus und sei nicht Aufgabe des Staates. Zudem sind die bereits geltenden Deklarationsvorschriften ausreichend, um dem Konsumenten eine sinnvolle Wahl zu ermöglichen.
Diese Meinungen stehen im Gegensatz zu Pro Natura, WWF, Denner, KVN, SBV, SBLV, Switzerland Cheese Marketing, DEMETER, BIO SUISSE, IG DHS, FRC, Association nationale des coopératives vitivinicoles suisses, Société des encaveurs de vins suisses, Fédération suisse des spiritueux, Association suisse du commerce des vins, Interprofession suisse du vin, SWBV und FROMARTE, welche diesen Artikel ausdrücklich begrüssen. Teilweise machen sie darauf aufmerksam, dass man bei Auf-