Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/45: Ergänzung des schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend rassistische Symbole · 28 Seiten
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disziplinarisch oder militärgerichtlich zu erledigen sei, ist ein militärgerichtliches Untersuchungsverfahren und eine vorläufige Beweisaufnahme gemäss Artikel 102 Absatz 1 Buchstabe b Militärstrafprozess vom 23. März 1979100 (MStP) anzuordnen. Die grosse Mehrheit der Straftatbestände im Militärstrafgesetz, einschliesslich sämtlicher drei Übertretungsstraftatbestände101 sieht für leichte Fälle die disziplinarische Bestrafung vor.
100 SR 322.1.
101 Artikel 83 MStG (Fahrlässiges Militärdienstversäumnis); Artikel 84 MStG (Missachten eines Aufgebots zum Militärdienst); Artikel 159a MStG (Sexuelle Belästigungen).