Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/45: Ergänzung des schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend rassistische Symbole · 28 Seiten

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1 Einleitung

Der Bundesrat unterbreitet Ihnen einen Vorentwurf zur Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs bzw. des Militärstrafgesetzes mit neuen Bestimmungen, welche die öffentliche Verwendung, Verbreitung, Herstellung, Lagerung sowie Ein- und Ausfuhr von rassistischen Symbolen unter Strafe stellen sollen. Wie im Folgenden erläutert wird, hat die Vorlage eine lange, vielschichtige und nicht immer geradlinige Vorgeschichte. Dazu gehört namentlich die Motion 04.3224 vom 29. April 2004 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N), die den Bundesrat beauftragt, die öffentliche Verwendung von Symbolen – welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen – unter Strafe zu stellen. Aus den im Folgenden dargelegten Gründen erweist sich eine wortwörtliche Umsetzung der besagten Motion als schwierig. Um den Auftrag der Motion aber zumindest teilweise zu erfüllen, schlägt der Bundesrat eine Strafnorm vor, die sich auf die öffentliche Verwendung und Verbreitung rassistischer Symbole beschränkt und auf den Bezug dieser Symbole zu einer bestimmten Bewegung verzichtet. Der Bundesrat hat auch eine bundesrechtliche präventive Regelung geprüft. Solch präventive Massnahmen beschlagen indessen das Polizeirecht, welches aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Eine Regelung auf Bundesebene ist daher abzulehnen. Aus all diesen Gründen und um eine differenzierte politische Willensbildung zu gewährleisten, lädt der Bundesrat die Kantone, die Bundesgerichte, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und alle interessierten Organisationen, noch einmal zur Stellungnahme ein, nachdem bereits 2003 ein Vernehmlassungsverfahren zu einer ähnlichen Vorlage durchgeführt wurde.

2 Vorgeschichte

2.1 Rechtsextreme Aktivitäten1

Zu Beginn der 1990er-Jahre ereigneten sich verschiedene Vorfälle mit Exponenten der rechtsextremen Szene. Sie gingen einher mit der Verbreitung rassistischer oder gewaltpropagierender Ideologien, verbunden mit einem erheblichen Anstieg des Handels mit entsprechenden Büchern, Videos, CDs und Symbolen wie Fahnen oder Emblemen. Besonderes Aufsehen erregte der Vorfall am 1. August 2000 auf dem Rütli, bei dem gegen 100 Rechtsextreme eine Rede von Bundesrat Villiger störten.

2.2 2000: Arbeitsgruppe “Rechtsextremismus“

Die geschilderten Ereignisse veranlassten die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) im Sommer 2000, der damaligen Bundespolizei den Auftrag zu erteilen, die Lage zu analysieren, die Schwachstellen aufzudecken und entsprechende Massnahmen zur Entschärfung des Problems vorzuschlagen. Zur Erfüllung dieses Auftrags wurde die Arbeitsgruppe “Rechtsextremismus“2 ins Leben gerufen. Deren Bericht vom Sep-

1 Vgl. in diesem Bereich auch: MARCEL ALEXANDER NIGGLI (Hrsg.), Right-wing Extremism in Switzerland, National and international Perspectives, Baden-Baden 2009. Diese Publikation vereint verschiedene Forschungsprojekte im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms „Rechtsextremismus – Ursachen und Gegenmassnahmen“ (NFP 40+). Das NFP 40+ wurde in Erfüllung des Bundesrats-Auftrags an das eidgenössische Departement des Innern (EDI) durchgeführt (vgl. dazu die Beschlüsse des Bundesrats in Ziff. 2.3 des Berichts). Für eine kurze Zusammenfassung siehe <http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/medienmitteilungen/MK_240209/mm_09feb24_ zfbuch_d.pdf>.

2 Sie setzte sich unter der Leitung von Urs von Däniken, Chef der damaligen Bundespolizei, aus Vertretern der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), der Kantonspolizeien Thurgau und Bern, sowie verschiedener Bundesstellen (Bundesamt für Polizei [fedpol]; Bundesamt für Justiz [BJ]; Eidgenössische Zollverwaltung [EZV]; Zentrales Kommando Grenzwachtkorps [GWK]; Direktion für Völkerrecht [DV]; Eidgenössische Kommission gegen Ras-