Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/45: Ergänzung des schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend rassistische Symbole · 28 Seiten
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tember 20003 enthielt eine detaillierte Schwachstellenanalyse und verschiedene Empfehlungen in den Bereichen Prävention, Repression, Koordination, Information usw. Als repressive Massnahmen empfahl die Arbeitsgruppe unter anderem die Vornahme rechtsextremistischer Gesten und den Gebrauch von rechtsextremistischen Insignien oder Emblemen in der Öffentlichkeit mit einem Übertretungstatbestand (evtl. mit einem neuen Art. 261ter VE-StGB) zu verbieten.
2.3 Beschlüsse des Bundesrats von Anfang Oktober 2000
Der Bundesrat nahm am 2. Oktober 2000 vom Bericht der Arbeitsgruppe “Rechtsextremismus“ Kenntnis und erteilte den betroffenen Departementen folgende Aufträge:
● Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde beauftragt, den Forschungsbedarf zu Fragen des Rassismus und Rechtsextremismus sowie allfällige Möglichkeiten zur Auftragserteilung abzuklären und gegebenenfalls vorzuschlagen sowie dem Bundesrat ein Konzept zur Umsetzung der gesellschafts- und bildungspolitischen Empfehlungen zu unterbreiten.
● Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde beauftragt, alle Möglichkeiten zur internationalen Bekämpfung des Gewaltextremismus zu unterstützen und insbesondere die Thematisierung von "Rassismus/Rechtsextremismus und Internet" in geeigneten Gremien zu fördern.
● Das EJPD wurde beauftragt, die präventiven Massnahmen zusammen mit den Kantonen und ausländischen Behörden intensiv weiterzuführen, die Gesetzgebung zu überprüfen und allenfalls konkrete Vorschläge im Sinne der Empfehlungen der Arbeitsgruppe “Rechtsextremismus“ zu unterbreiten. Dies in den Bereichen des StGB (Gesten, Symbole und Propagandamaterial), des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (Aufhebung des schweizerischen Vorbehalts zu Art. 4), des Bundesgesetzes vom 21. März 19974 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20005 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
Das EJPD wurde mit der Koordination der Umsetzung der Massnahmen und einem Rechenschaftsbericht an den Bundesrat innert Jahresfrist beauftragt. Die Aktualität der Thematik wurde durch weitere parlamentarische Vorstösse unterstrichen6.
2.4 2001: Arbeitsgruppe "Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich des Rechtsextremismus" (AG REX)
Für die Umsetzung des Koordinationsauftrags beauftragte das EJPD am 17. Januar 2001 eine neue Arbeitsgruppe (AG REX). Sie setzte sich mehrheitlich aus den Mitgliedern der
sismus [EKR]) zusammen. Professor Marcel Alexander Niggli von der Universität Freiburg i.Ü. nahm als externer Experte teil.
3 Bericht der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus abrufbar unter: <http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib/data/kriminalitaet/extremismus_rassismus.Par.0004.File. tmp/bericht-d-ag-rex-d-01-s.pdf>.
4 SR 120.
5 SR 780.1.
6 Interpellationen Grüne Fraktion (00.3426), Rechtsextremismus; Sozialdemokratische Fraktion (00.3429), Rechtsextremismus; Christlich-demokratische Fraktion (00.3432), Massnahmen gegen Rechtsradikalismus.