Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/45: Ergänzung des schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend rassistische Symbole · 28 Seiten

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Vorschlag des EJPD und beschloss, die anstehenden Rechtsetzungsvorhaben thematisch in zwei Pakete aufzuteilen:

● Ein erstes Paket sollte die von der AG REX vorgeschlagenen Rechtsetzungsarbeiten in den Bereichen Rassismus/Hooliganismus/Gewaltpropaganda umfassen. Im Vordergrund standen Änderungen des BWIS, des StGB und des BÜPF. Für dieses erste Paket sollte eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet und dem Bundesrat 2003 eine Botschaft unterbreitet werden.

● Das zweite Paket sollte die Überprüfung des BWIS betreffend Massnahmen im Bereich Extremismus/Terrorismus umfassen.

2.6 Vernehmlassungsverfahren von 2003 zu einem Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda

Am 12. Februar 2003 nahm der Bundesrat das Resultat des ersten Pakets betreffend "Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda" zur Kenntnis und beauftragte das EJPD bei den eidgenössischen Gerichten, den Kantonen, den politischen Parteien und interessierten Organisationen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Ziel und Zweck der Vorlage war die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen für eine stärkere Bekämpfung des Rassismus, des Hooliganismus und der Gewalt sowie der entsprechenden Propaganda. Die Vernehmlassungsvorlage14 sah dafür drei Gesetzesrevisionen vor: Im BWIS sollte die Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung von rassendiskriminierendem oder zu Gewalt aufrufendem Propagandamaterial geregelt werden. Gleichzeitig enthielt das BWIS die im Hinblick auf die Austragung der EURO 2008 in der Schweiz und Österreich erforderliche Rechtsgrundlage für die Schaffung eines nationalen Hooligan-Informationssystems. Im StGB wurden zwei neue Straftatbestände vorgeschlagen: Artikel 261ter VE-StGB betreffend "Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung" und Artikel 261quater VE-StGB betreffend die "Rassendiskriminierende Vereinigung". Schliesslich sollten im BÜPF die rassendiskriminierenden Delikte in den Katalog der überwachungsfähigen Delikte aufgenommen werden, um damit den Strafuntersuchungsbehörden auch bei diesen Delikten eine Überwachung zu ermöglichen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 31. Mai 2003.

Insgesamt äusserten sich 79 Vernehmlassungsteilnehmer15. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet und in einem Bericht vom November 200416 folgendermassen zusammengefasst:

Die Vernehmlassungsvorlage wurde grossmehrheitlich, namentlich von zweiundzwanzig Kantonen, grundsätzlich begrüsst. Der Vorentwurf wurde von drei politischen Parteien17, dem Kanton AI sowie fünf interessierten Organisationen18 in seiner Gesamtheit abgelehnt.

14 Vernehmlassungsvorlage abrufbar unter: <http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/data/sicherheit/bwis.Par.0016.File.tmp/030212c_berd.pdf> und <http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/data/sicherheit/bwis.Par.0017.File.tmp/030212c_gesd.pdf>.

15 Stellung genommen haben: Bundesgericht; 9 politische Parteien; 25 Kantone; 8 kantonale Polizeikommandos; Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren (KSPD); Verband schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB); Konsultative Sicherheitskommission (KSK); 28 interessierte Organisationen und 2 Privatpersonen.

16 Vernehmlassungsbericht abrufbar unter: <http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/57/Ergebnisse_d.pdf>.

17 SVP; GPS; SD.