Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/48: Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend die organisierte Suizidhilfe · 31 Seiten

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sammenhang mit der Suizidhilfe - die Verhinderung von Straftaten und die Bekämpfung von Missbräuchen78. Schliesslich hat der EGMR in der Rechtssache Pretty c. Royaume-Uni79 festgestellt, dass das allgemeine Verbot der Suizidhilfe nicht unverhältnismässig ist. Laut dem EGMR rechtfertigt sich diese Schlussfolgerung durch die Schwere des entstandenen Schadens sowie dadurch, dass auf dem Gebiet der Suizidhilfe offensichtliche Missbrauchsrisiken vorliegen, trotz der Möglichkeit, Sicherungs- und Schutzverfahren vorzusehen. Da die Vorentwürfe weniger weit gehen als ein absolutes Suizidhilfeverbot, wird auch dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz voll Genüge getan.

78 BGE 133 I 58, 71 E. 6.3.2.

79 Entscheid Pretty c. Royaume-Uni vom 29. April 2002, Band 2002-III 203, § 74 – 78.