Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/48: Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend die organisierte Suizidhilfe · 31 Seiten
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Dosis von - nur auf ärztliches Rezept hin erhältlichem - NAP. Im Oktober 2008 machte Dignitas nochmals Schlagzeilen mit der Meldung, dass ihre Mitarbeitenden offenbar die Asche von Verstorbenen im Zürichsee entsorgen24.
Gleichzeitig ist eine Verschiebung bei der Gruppe von Suizidhilfe in Anspruch nehmenden Personen festzustellen. Nachdem die Suizidhilfeorganisationen dieses Angebot zu Beginn ihrer Tätigkeit mit einer infausten Prognose, einem unerträglichem Leiden und somit mit einer ausweglosen Situation begründet hatten, kündigte Dignitas später an, auch bei gesunden Personen Suizidhilfe leisten zu wollen25. Dies setzt wiederum die Anwendung einer Methode ohne ärztliches Rezept voraus, weil bei solchen Personen keine medizinische Indikation mehr ins Spiel gebracht werden kann. Auch EXIT Deutsche Schweiz hat seit einiger Zeit die Option gewählt, nicht mehr nur Schwerkranken zum Suizid zu verhelfen26. Dazu kommt eine bereits früher in die Wege geleitete Praxisänderung in Bezug auf die Suizidbegleitung von psychisch kranken Menschen27, die nicht zum Kreis der todkranken Menschen zu zählen sind. Eine kürzlich in den Medien als aufsehenerregend qualifizierte Studie des Schweizerischen Nationalfonds bestätigt diese Entwicklungen28.
Eine Auswertung der ersten 18 Monate Erfahrung seit der Einführung einer Regelung über Suizidbegleitung im Lausanner Universitätsspital CHUV29 im Januar 2006 führte zur Erkenntnis, dass die Patienten in einem Akutspital sehr selten auf die Dienste von Suizidhilfeorganisationen greifen. Insgesamt wurden in der untersuchten Zeit bei 54’000 Spitalaufnahmen sechs Gesuche gestellt, alle in den ersten sieben Monaten nach der Einführung der Zulassungsregelung. Nur eines davon hat zu einem begleiteten Suizid geführt, der allerdings nicht im Spital selbst, sondern in einem dazu gehörenden Altersheim begangen wurde. Die zeitliche Verteilung der Gesuche wird von den Verfassern der Studie auf die Mediatisierung der Einführung der neuen Regelung zurück geführt.
EXIT ADMD Suisse romande hat im Kanton Waadt eine Volksinitiative mit 14’087 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die staatlich subventionierten Alters-
zer Zeit zur Verdrängung von Sauerstoff in der Lunge und zu Bewusstseinsverlust und schliesslich zum Tod durch Ersticken führt.
24 Vgl. dazu den Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich, Sitzung vom 17. Dezember 2008 zu KR-Nr. 339/2008. Ein Sprecher der Baudirektion reagierte auf diese Ereignisse mit der Meldung, dass Dignitas abgemahnt werde. Gegen einzelne Seebestattungen sei nichts einzuwenden; gewerbsmässige Seebestattungen würden hingegen aus ethischen Gründen nicht toleriert.
25 Vgl. etwa „Dignitas wieder in den Schlagzeilen“, www.dignitas.ch/WeitereTexte/BBC- Interview_Stellungnahme04042009.pdf. Siehe auch den Artikel „Dignitas: Sterbehilfe mit Helium“ in der SonntagsZeitung vom 27. Mai 2007, S. 2.
26 Bericht über die Generalversammlung 2008, www.exit.ch; exit info 1/2008 S. 4 ff.; „Exit überlegt neues Angebot: Suizidberatung für ‘Lebenssatte’?“ in Der Bund vom 27. September 2008, S. 40.; der Vorschlag zu einer Statutenänderung, der EXIT erlaubt hätte, Sterbehilfe an hochbetagte, sterbewillige Personen zu leisten, wurde von der Generalversammlung 2009 abgelehnt (Quelle: www.exit.ch).
27 Zur Frage der Zurechnungs- und Urteilfähigkeit dieser Personen: Bei allen in einer Studie des Nationalfonds (siehe Fn. 28) untersuchten Fällen haben die Untersuchungsbehörden des Kantons Zürich die Suizidhilfe bisher als rechtmässig erachtet.
28 Der Anteil der Menschen, die sich in Zürich von EXIT Deutsche Schweiz beim Suizid begleiten liessen und die nicht an einer tödlichen Krankheit litten, betrug zwischen 2001 und 2004 34 Prozent. Die Ergebnisse dieser Studie sind publiziert in: S. Fischer / C.A. Huber / L. Imhof / R. Mahrer Imhof / M. Furter / S.J. Ziegler / G. Bosshard, „Suicide assisted by two Swiss right-to-die organisations“, in: Journal of Medical Ethics 2008; 810-814.
29 J.-B. Wasserfallen / R. Chioléro / F. Stiefel, Assisted suicide in an acute care hospital: 18 months’ experience, in: Swiss Med Wkly 2008; 138 (15-16); 239-242.