Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/48: Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend die organisierte Suizidhilfe · 31 Seiten
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entspricht). Diese Entwicklung ist für sich alleine noch kein Grund, um heute den Handlungsbedarf anders einzuschätzen als noch im Jahr 200634.
Die konstante Zunahme der Fälle von Suizidhilfe wurde 2008 gebremst. In diesem Jahr leisteten Dignitas und Exit Deutsche Schweiz nach eigenen Angaben bei 13235 bzw. 16736 Personen Suizidhilfe (2007 betrug diese Zahl 138 bzw. 179 Personen, 2006 195 bzw. 150 Personen). Bei beiden Organisationen ist demzufolge ein Rückgang um 6% gegenüber 2007 und um 13% gegenüber 2006 festzustellen. Das Ergebnis ist schwer interpretierbar, vor allem weil die Statistiken zu 2008 über die Anzahl Suizide generell noch nicht vorliegen. Womöglich haben die striktere Anwendung der geltenden Bestimmungen sowie der Ausbau der Palliativpflege, die auf die beiden früheren Sterbehilfe-Berichte zurückgehen, dazu beigetragen, die Tätigkeit der Sterbehilfeorganisationen etwas zu bremsen. Allerdings ist nicht völlig auszuschliessen, dass der Rückgang nur provisorisch anhält und dass die Fallzahlen der Suizidhilfe 2009 erneut zunehmen werden.
2.4. Entwicklung in anderen europäischen Ländern
2.4.1. Deutschland
Das Phänomen „Sterbetourismus“ betrifft seit Jahren mehrheitlich deutsche Staatsangehörige37. Dignitas ist aber seit einiger Zeit nicht mehr nur in der Schweiz beziehungsweise nur von Schweizer Boden aus aktiv, sondern auch in Deutschland selber.
Diese Entwicklung ist auch in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Bereits am 27. März 2006 hatten die drei Länder Saarland, Thüringen und Hessen auf Bundesebene einen Gesetzesantrag „Verbot der geschäftsmässigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ gestellt. Demnach sollte neu im deutschen Strafgesetzbuch (dStGB) ein § 217 mit dem Titel „Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung“ eingefügt werden. Nach diesem Gesetzesentwurf sollte mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hiezu geschäftsmässig die Gelegenheit vermittle oder verschaffe. Zu unterstreichen ist hier, dass dabei den Werbe- und Propagandaaspekten der Tätigkeit von Suizidhilfeorganisationen eine besondere Beachtung geschenkt wurde. In der Folge wurde auf Bundesebene ein neuer Entwurf zu § 217 dStGB ausgearbeitet mit dem Inhalt des Verbots von Vereinigungen.
Der deutsche Bundesrat hat sich schliesslich am 4. Juli 2008 gegen kommerzielle Sterbehilfe und zugleich für die Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit ausgesprochen. Er schlug vor, das Betreiben eines Gewerbes zur Suizidhilfe ebenso unter Strafe zu stellen wie das gewerbliche Anbieten und Vertreiben von Mitteln zur Selbsttötung oder die Übernahme
34 Im Jahr 2006 starben 863 Männer und 445 Frauen durch Suizid in der Schweiz (BFS, Todesursachenstatistik, 2007). Bei den Männern ist Suizid seit 1980 kontinuierlich abnehmend. Bei den Frauen sind die Suizidfälle seit 1999 leicht zunehmend. Bei Personen im hohen Alter zeigt sich eine deutliche Zunahme von Suizidtodesfällen. Im Alter von 15 bis 44 Jahren ist Suizid bei den Männern und den Frauen die zweithäufigste Todesursache (BFS, Sterbefälle und Sterbeziffern wichtiger Todesursachen nach Alter, Männer und Frauen, BFS, 2002-2005). Mit 15 Suizidfällen pro 100’000 Einwohner liegt die Schweiz im oberen europäischen Mittelfeld (siehe: www.bag.admin.ch.suizidpraevention).
35 Die Zahlen sind auf der Website von Dignitas einsehbar unter: www.dignitas.ch/Taetigkeitsberichte/FTB%20nach%20Jahr%20und%20Domizil_1998-2008.pdf.
36 Vgl. von EXIT veröffentlichter Geschäftsbericht 2008, in: Exit info 2009/1, S. 17, einsehbar unter www.exit.ch.
37 Im Jahr 2006 waren 57 % der von Dignitas begleiteten ausländischen Suizidenten Deutsche.