Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/48: Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend die organisierte Suizidhilfe · 31 Seiten
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2.2. Suizidhilfeorganisationen in der Schweiz und Entwicklung ihrer Aktivitäten
Die Aktivitäten auf politischer Ebene auf Stufe Bund und Kantone sind eine Folge der Entwicklungen und der Aktivitäten der Suizidhilfeorganisationen in der Schweiz.
Die relativ liberale Regelung in der Schweiz führte zudem dazu, dass nicht nur Personen aus der Schweiz, sondern auch immer mehr sterbewillige Personen aus dem - weniger liberalen - Ausland einreisten, um in der Schweiz mit Begleitung von Suizidhilfeorganisationen Suizid zu begehen. Dieser sogenannte „Sterbetourismus“ hat die Problematik noch verstärkt.
In der Schweiz tätig und bekannt sind heute namentlich drei Organisationen:
• der Verein „EXIT (Deutsche Schweiz) Vereinigung für humanes Sterben“, gegründet
1982, mit Sitz in Zürich16
• der Verein „EXIT Association pour le droit de mourir dans la dignité“ (A.D.M.D. Suisse
romande), ebenfalls 1982 gegründet, mit Sitz in Genf17
• der Verein „DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben“, gegründet
am 17. Mai 1998 in Forch-Zürich, mit Sitz in Maur18
Diese Suizidhilfeorganisationen sind gemäss ihren Statuten ausdrücklich nicht gewinnorientiert. Sie lassen sich für ihre Tätigkeit allerdings entschädigen. Dignitas verlangt für eine Suizidbegleitung mit Einbezug der Bestattungsformalitäten einen Vorschuss von rund
10’000 CHF19. EXIT Deutsche Schweiz finanziert seine Tätigkeit durch Mitgliederbeiträge (45 CHF pro Jahr seit 2009), Spenden, Kapitalzinsen und andere Erträge. Seine Dienstleistungen sind Mitgliedern vorbehalten20.
Die Suizidhilfeorganisationen betreiben Werbung, mittels Inseraten und Berichten in Zeitungen im In- und Ausland21, Auftritten an Gemeindeanlässen und Radiospots22.
Seit einigen Jahren sind bei der Praxis der Suizidhilfeorganisationen verschiedene, zum Teil stark mediatisierte Veränderungen erfolgt. Zu nennen sind zum einen die von Dignitas gewählten Lokalitäten zur Durchführung des begleiteten Suizids wie etwa Hotels oder auch Autos oder Wohnwagen auf öffentlichen Parkplätzen. Weiter ging Dignitas im Frühjahr 2008 über zur Anwendung der sog. „Helium-Methode“23 anstelle der Verabreichung einer tödlichen
16 http://www.exit.ch/wDeutschold/,
17 http://www.exit-geneve.ch/
18 http://www.dignitas.ch/
19 Gemäss Nachforschungen der SonntagsZeitung hat sich der Umsatz von Dignitas zwischen 2004 mit 770’000 CHF und 2008 auf rund 1.4 Mio. CHF fast verdoppelt. Vgl. dazu „Mehr Umsatz trotz Rückgang der Freitode bei Dignitas“ in der SonntagsZeitung vom 22. Februar 2009, S. 2.
20 Die Organisation verfügte gemäss Geschäftsbericht 2008 über ein Fondskapital von 832’783 CHF. Die Liegenschaft in Zürich hat einen Buchwert von 1.955 Mio. CHF und einen 2003 geschätzten Verkehrswert von 2.192 Mio. CHF. Für Mitglieder auf Lebenszeit bestehen Rückstellungen von 4.596 Mio. CHF. EXIT beschäftigte im Jahr 2007 10 Personen in 8 Vollzeitstellen. (Quelle: www.exit.ch).
21 Vgl. „Justiz vermutet Eigennutz bei Dignitas“ in NZZ am Sonntag vom 4. Januar 2009, S. 10; vgl. auch „En Suisse, rendez-vous avec la mort“, in Le Monde vom 25. Mai 2008, Interview mit L. Minelli, in welchem er angibt, die für Suizidhilfe verlangten Gebühren für seinen Kampf in der Schweiz und auf internationaler Ebene finanzieren zu können; 2008 verwendete EXIT 438’509 CHF für den Budgetposten „Kommunikation“.
22 Vgl. „Der Tod am Radio“ in Blick-Online vom 6. April 2009: EXIT sucht per Radiospot neue Mitglieder.
23 Bei dieser Methode wird unter Verwendung eines über den Kopf gezogenen Plastiksackes dem Suizidenten Helium (farbloses, nicht brennbares und geruchloses Gas) zugeführt, welches nach kur-