Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/48: Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend die organisierte Suizidhilfe · 31 Seiten
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4.1.2. Palliative Care
4.1.2.1. Bestmögliche Lebensqualität als Ziel
Palliative Care umfasst medizinische Behandlungen, pflegerische Interventionen, psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Krankheiten. Das Ziel der Palliative Care ist es, der Patientin und dem Patienten eine bestmögliche Lebensqualität bis zum Tod zu garantieren.
4.1.2.2. Bestehende Lücken
Im Zusammenhang mit der Palliative Care bestehen in mehrerer Hinsicht Lücken.
Versorgung /Finanzierung
Die Versorgung ist je nach Kanton und Region unterschiedlich. In der Schweiz besteht beispielsweise kein flächendeckendes Angebot an mobilen Teams im ambulanten Bereich oder spitalinternen Konsiliardiensten. Die Koordination der Betreuung ist bei Palliative Care-Patientinnen und -patienten in der Schweiz häufig ungenügend. Offene Fragen bestehen bezüglich der Finanzierung von Palliative Care-Leistungen.
Informationsstand
In Deutschland wissen 95 % der Bevölkerung nicht, was Palliative Care ist53. Für die
Schweiz sind ähnliche Ergebnisse zu erwarten.
Aus-, Weiter- und Fortbildung
Das Bildungsangebot in der Palliative Care ist in den letzten Jahren aufgrund von regionalen Initiativen entstanden. In einzelnen Regionen gibt es ein gut ausgebautes Angebot. Das Gesamtangebot in der Bildung ist schweizweit jedoch unkoordiniert und heterogen.
Forschung
Die Palliative Care-Forschung wurde durch den Bund bislang nicht systematisch gefördert. Im freien Wettbewerb um Forschungsgelder kann sich die Palliative Care nur schwer behaupten.
Allgemein wird die Palliative Care in den nächsten Jahren in der Schweiz an Bedeutung gewinnen. Gründe dafür liegen unter anderem in der Zunahme von chronischen Krankheiten und der demografische Entwicklung.
4.1.2.3. Gesetzgebung
Der Bund verfügt im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten über Kompetenzen im Bereich der obligatorischen Kranken- und Pflegeversicherung, der Aus-, Weiter- und Fortbildung, der Forschung und teilweise bei der Information. Die Kantone sind im Rahmen ihrer Versorgungsplanung für ein ausreichendes Angebot an Palliative Care auf ihrem Kantonsgebiet zuständig.
4.1.2.4. Massnahmen zur Förderung der Palliative Care: Nationales Projekt Palliative Care
Im Sommer 2008 erklärte der Vorsteher des EDI, Bundesrat Pascal Couchepin, die Förderung von Palliative Care zu einer seiner Prioritäten. Auf seinen Antrag hin haben Bund und Kantone an der Sitzung des Dialogs „Nationale Gesundheitspolitik Schweiz“ vom 23. Okto-
53 Vgl. die Antworten in einer Umfrage 2003 der Deutsche Hospiz Stiftung, „Was denken die Deutschen über Palliative Care ?“: www.hospize.de/docs/stellungnahmen/14.pdf.