Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/78: Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) · 36 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht
der Eigenmittelanforderungen für Handelsbuchpositionen umzusetzen. So entstand die heutige Version der neuen Anforderungen, die der Basler Ausschuss im Sommer 2009 publizierte.
Unterlegung von Verbriefungspositionen
Der Basler Ausschuss regelt die Eigenmittelunterlegung (Säule 1) für Verbriefungen wie folgt: Verbrie-
3
fungspositionen, die einer Reihe von operationellen Anforderungen genügen , werden auf Einhaltung bestimmter Kriterien hinsichtlich der Zuordnung zum Handels- oder Bankenbuch geprüft. Im Falle der Zuordnung zum Handelsbuch werden sie im Hinblick auf die Eigenmittelunterlegung entweder nach dem Marktrisiko-Standardansatz oder dem Marktrisiko-Modellansatz behandelt. Erfüllen die Verbriefungen die Kriterien für eine Zuordnung zum Handelsbuch nicht, sind sie im Bankenbuch zu führen. Hier werden sie im Rahmen des sogenannten „Verbriefungsansatzes (Securitisation Framework)“ behandelt: Die für eine Verbriefungsposition erforderlichen Eigenmittel beruhen auf der vom Basler Ausschuss festgelegten Risikogewichtung, die via eine regulatorisch definierte Konkordanz (Mapping) auf Basis der Ratings anerkannter externen Ratingagenturen ermittelt wird. Der Verbriefungsansatz im Bankenbuch umfasst einerseits einen Standardansatz und andererseits einen IRB-Ansatz, wobei sich dieser durch eine feiner differenzierte Risikogewichtung auszeichnet. Der Basler Ausschuss begründet dies wie folgt: Banken, die am stärksten in der Strukturierung und im Handel von Kreditprodukten tätig sind, wählen eher den IRB-Ansatz. Der IRB-Ansatz ist hierarchisch gegliedert. Ohne ins Detail zu gehen, lässt sich Folgendes festhalten: Besitzt die Verbriefungsposition eine Bewertung durch eine aufsichtlich anerkannte Ratingagentur (ECAI), wird sie gemäss ihrem Rating gewichtet. Dies ist die Funktionsweise des auf externen Ratings beruhenden Ansatzes (Ratings-based Approach, RBA), wobei Ratings unterhalb BB- oder gleichwertig einen vollständigen Abzug von den Eigenmitteln zur Folge haben.
Handelt es sich um eine nicht extern geratete Position gegenüber einer ABCPs emittierenden Zweckgesellschaft, setzt die Bank anstelle des RBA den internen Bemessungsansatz (Internal Assessment Approach, IAA) ein. Für andere Positionen ohne Rating, bei denen das Finanzinstitut die Kenntnis bestimmter Input-Faktoren zum Anlagevehikel glaubhaft machen kann – d.h. die Verlustausfallquote des Pools (LGD), die effektive Zahl der Forderungen im Pool (N), der Credit-Enhancement-Level (L) und das Volumen der Tranche (T) sowie die IRB-Eigenmittelanforderung, wenn die zugrunde liegenden Forderungen nicht verbrieft wären (KIRB) –, kann das Institut die aufsichtliche Formel (Supervisory Formula, SF) zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen anwenden. Genügt die Verbriefungsposition keiner der vorgenannten Anforderungen, muss sie vollständig von den Eigenmitteln abgezogen werden.
Die nachfolgende Übersichtstabelle gibt Aufschluss über die verschiedenen Behandlungsvarianten.
3 Vgl. „International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards – A Revised Framework/Comprehensive Version“ vom Juni 2006 des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, §538–552 (http://www.bis.org/publ/bcbs128.htm). S_00089/A16179 10/36