Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/78: Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) · 36 Seiten
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c. Änderungen für Banken mit Marktrisiko-Modellansatz
Die massiven Auswirkungen für Banken mit Marktrisiko-Modellansatz lassen sich gut illustrieren, wenn man die aktuelle Regulierung mit der neuen vergleicht. Vereinfacht ausgedrückt, berechnen sich unter aktueller Regulierung die erforderlichen Eigenmittel für eine Bank mit Modellansatz folgendermassen:
bezeichnet hierbei den VaR für allgemeine und spezifische Risiken zur aktuellen Marktbedingungen und den Multiplikator ( ). Neu werden die erforderlichen Eigenmittel für Marktrisiken wie folgt berechnet – wiederum im Sinne einer vereinfachten Darstellung :
Hierin bezeichnet den Multiplikator, mit dem der VaR berechnet zu Stressbedingungen ( ) – „stress-basierter VaR“ im Weiteren – multipliziert wird. Beide Multiplikatoren und für den VaR zu aktuellen Marktbedingungen bzw. Stressbedingungen betragen mindestens drei und werden von der FINMA im bankspezifischen Einzelfall festgelegt (vgl. Art. 76 Abs. 3 ERV). Weiter bezeichnet die erforderlichen Eigenmittel („incremental risk charge“) für zu 99.9% Konfidenzniveau auf Zeithorizont 1 Jahr geschätzte Ausfall- und Migrationsrisiken von nicht aus Verbriefungen stammenden Zinsinstrumenten. Mit (stehend für „comprehensive risk measure“) wird die modellbasierte Schätzung der erforderlichen Eigenmittel für das Korrelationshandelsportfolio notiert. Mit werden schliesslich die erforderlichen Eigenmittel für spezifische Risiken von Verbriefungspositionen bezeichnet, welche auch den Modellansatz anwendende Banken nach dem Standardansatz bestimmen müssen.
Die zusätzlichen Anforderungen für den stress-basierten VaR resultieren mindestens in einer Verdoppelung der Eigenmittelanforderungen im Vergleich zur aktuellen Regulierung, in guten Zeiten jedoch auch bedeutend mehr. Die Eigenmittelanforderungen für Ausfall- und Migrationsrisiken von Zinsinstrumenten können die heutigen Eigenmittelanforderungen verdoppeln, die Eigenmittelanforderungen für das Korrelationshandelsportfolio sind etwas kleiner als die IRC. Die Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen unter dem Standardansatz erhöhen die Eigenmittelanforderungen massiv und können ein Mehrfaches der heutigen VaR-modellbasierten Anforderungen betragen, vor allem wenn eine Bank ein grosses Verbriefungsportfolio hat. Die Kalibrierung dieser Anforderungen ist noch nicht abgeschlossen.
Fazit: Massive Erhöhung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken bei jenen 6 Instituten, die den Marktrisiko-Modellansatz anwenden. Dies betrifft materiell insbesondere die Grossbanken, nicht zuletzt aufgrund von Verbriefungspositionen (ausserhalb des Korrelationshandelsportfolios), die nach revidierten Basler Regeln zu unterlegen sind. Im Bereich des Verbriefungspositionen und des Korrelationshandels besteht derzeit aber noch keine Sicherheit über die schlussendlichen Auswirkungen der neuen Regeln für Marktrisiken, da die Basler Regeln selbst noch punktuell relevante Änderungen erfahren dürften.
S_00089/A16179 16/36