Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/78: Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) · 36 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht

FINMA-RS 08/20 „Marktrisiken Banken“, Rz 31.1:

Der seitens der FINMA seit mehreren Jahren eingeführte stresstest-basierte Eigenmittelzuschlag für offene Anteil an Hedge-Funds wurde für Banken, die den Marktrisiko-Modellansatz anwenden, explizit in das RS aufgenommen.

FINMA-RS 08/23 „Risikoverteilung Banken“, Rz 12f:

Es wurde präzisiert, dass die im Kontext des privilegierten Gewichtungssatzes für sehr kurzfristige Interbankpositionen herangezogenen Ratings von einer von der FINMA anerkannten Ratingagentur stammen müssen und dass es sich bei diesen um Langfristratings handeln muss. Ferner wurde das Vorgehen bei mehreren verfügbaren externen Langfristratings präzisiert.

9 Weiterer Revisionsbedarf der Eigenmittelverordnung (ERV)

Ausgehend von den in der Finanzkrise gemachten Erfahrungen hat der Basler Ausschuss ein umfassendes Revisionsprojekt seines bestehenden Basel-II-Regelwerks lanciert. Inoffiziell figuriert dieses Projekt unter dem Namen „Basel III“. Ein entsprechendes Konsultativpaket wurde im Dezember 2009 publiziert. Nach Auswertung der bis Mitte April 2010 eingegangenen Konsultativantworten und weiteren Arbeiten wird der Basler Ausschuss sein revidiertes Regelwerk im Herbst 2010 publizieren. Dieses ist bis Ende 2012 in nationales Rechts umzusetzen (In-Kraft-Treten per 1. Januar 2013). Hierzu werden insbesondere die ERV, BankV und zugehörige FINMA-Ausführungsbestimmungen einer umfassenden Revision zu unterziehen sein. In diesem Kontext werden sodann auch Anpassungen am Schweizer Ansatz der Risikoverteilungsvorschriften angegangen werden.

S_00089/A16179 28/36