Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/78: Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) · 36 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht
Für die Positionen des Korrelationshandelsportfolios kann eine Bank ebenfalls ein Modell bean-
tragen. In diesem Modell sind nicht nur die Ausfall- und Migrationsrisiken abzubilden sondern sämtliche Preisrisiken („comprehensive risk measure“). Zusätzlich zur Modellierung muss eine Bank vordefinierte Stresstests durchrechnen und es wird eine Mindestwert für die Eigenmittelanforderungen geben, der nicht unterschritten werden darf. Vgl. Anhang 14 Rz 5 und Rz 250.3 FINMA-RS 08/20. Verwendet die Bank kein Modell zur Unterlegung ihres Korrelationshandelsportfolios, hat sie den hierfür vorgesehenen Standardansatz zu verwenden (vgl. oben unter Bst. b. Änderungen für Banken mit Marktrisiko-Standardansatz).
4.3.2 Auswirkungen
Die oben aufgeführten Änderungen bezwecken eine Erhöhung der erforderlichen Eigenmittel für Marktrisiken vor allem für Banken mit Marktrisiko-Modellansatz. Hierdurch wird das Ungleichgewicht zwischen Banken mit Marktrisiko-Standardansatz (der im Verhältnis sehr hohe Anforderungen ergibt) und Banken mit Marktrisiko-Modellansatz vermindert. Die relative Zyklizität der Marktrisikoanforderungen wird reduziert, die Arbitragemöglichkeiten zwischen dem Banken- und Handelsbuch werden verkleinert und die Kreditrisiken und das Illiquiditätsrisiko im Handelsbuch werden besser mit Eigenmitteln unterlegt.
Im Weiteren werden die Auswirkungen der vorgenannt erläuterten Änderungen eingeschätzt.
a. Änderungen für alle Banken
Abgesehen von den Leitlinien für eine vorsichtige Bewertung, sind von diesen Änderungen im wesentlichen nur die Grossbanken betroffen sowie jene weiteren Institute, welche aktiv im Verbriefungsgeschäft tätig sind und materielle Verbriefungspositionen im Handelsbuch halten. Die Unterlegung dieser Verbriefungspositionen wurde massiv verschärft.
Die Leitlinien für eine vorsichtige Bewertung selbst werden nur punktuell zu höheren Eigenmittelanforderungen führen, falls eine Bank zum Schluss kommt, dass für eine Position zusätzliche Bewertungsanpassungen gebildet werden müssen.
b. Änderungen für Banken mit Marktrisiko-Standardansatz
Die Eigenmittelunterlegungssätze in Höhe von bisher 2% für Aktienindexkontrakte, die ein breit diversifiziertes Aktienportfolio repräsentieren und 4% für diversifizierte und liquide Aktienportfolios (vgl. Rz 128–129 FINMA-RS „Marktrisiken Banken“) werden auf 8% angehoben. Für die Gesamtheit der 80 hiervon betroffenen Institute (Einzelbasis) impliziert dies per Stichtag 31.12.2009 insgesamt eine Erhöhung der erforderlichen Eigenmittel für spezifische Aktienrisiken von relativ rund 50% bzw. rund 65 Mio. CHF insgesamt. Bezogen auf das Total der per 31.12.2009 für Marktrisiken erforderlichen Eigenmittel dieser 80 Institute entspricht dies einer Erhöhung von knapp 5%.
S_00089/A16179 15/36