Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/78: Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) · 36 Seiten
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2 Adressaten und Ziele der Revision
Die vorliegenden Regulierungsänderungen betreffen Banken und Effektenhändler. Die Änderungen bezwecken die Umsetzung von nicht zuletzt durch die Finanzkrise notwendigen Anpassungen an einschlägigen internationalen Referenzstandards, die auch Grundlage für die aktuelle Schweizer Regulierung gemäss der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung (ERV) darstellen. Es sind dies einerseits die Basler Mindeststandards („Basel II“) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht bzw. die im Juli 2009 durch den Basler Ausschuss publizierten Änderungen an Basel II in den Bereichen Verbriefungen, Marktrisiken und Bewertungsanpassungen. Andererseits hat die Europäische Union ebenfalls im Juli 2009 ihre Richtlinie für Grosskredite (d.h. Risikoverteilung) geändert.
Daneben wird die Revision der ERV und zugehöriger Ausführungsbestimmungen in Form von Rundschreiben der FINMA (FINMA-RS) auch genutzt, um einige wenige bei der Umsetzung von „Basel II“ in nationales Recht unterlaufene gesetzgeberische Versehen in den Regulierungstexten selbst zu korrigieren oder seit dieser Umsetzung als sachdienlich identifizierte Präzisierungen anzubringen. Folgende FINMA-RS werden punktuell geändert: FINMA-RS 08/19 „Kreditrisiken Banken“, FINMA-RS 08/20 „Marktrisiken Banken“, FINMA-RS 08/22 „Offenlegung Banken“ und FINMA-RS 08/22 „Risikoverteilung Banken“.
Die Regulierungsänderungen wurden im Frühjahr 2010 in einer gemischten nationalen Arbeitsgruppe erarbeitet. Darin vertreten waren: FINMA (Vorsitz), Schweizerische Nationalbank, Eidgenössisches Finanzdepartement, Schweizerische Bankiervereinigung, Treuhand-Kammer, Credit Suisse, Raiffeisen Schweiz, RBA-Holding, Schweizer Verband unabhängiger Effektenhändler, UBS, Verband der Auslandsbanken in der Schweiz, Verband der Schweizerischen Kantonalbanken, Vereinigung Schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken, Vereinigung Schweizer Privatbanquiers. Diese Arbeitsgruppe entspricht in ihrer Zusammensetzung jener, die bereits für die Umsetzung von Basel II in die ERV und zugehöriger FINMA-RS konstituiert worden war. Die insbesondere den Marktrisiko-Modellansatz betreffenden Änderungen im FINMA-RS 08/20 „Marktrisiken Banken“ waren bereits ab Oktober 2009 weitgehendst in einer „Miniarbeitsgruppe Marktrisiken“ erarbeitet worden, in welcher die meisten diesen Modellansatz anwendenden Institute und deren Prüfgesellschaften vertreten waren.
Schliesslich sollen die Bestimmungen zum Eigenmittelnachweis (vgl. Art. 13 ERV) im Lichte der Bedürfnisse der Aufsichtsbehörde und bekannter internationaler Entwicklungen aktualisiert werden.
3 Die wesentlichsten Änderungen und Auswirkungen im Überblick
Inkrafttreten
Die angepassten Regeln treten per 1. Januar 2011 in Kraft.
Höhere Eigenmittelunterlegung von Marktrisiken und Verbriefungen
Die Eigenmittelunterlegung von Marktrisiken wie auch Verbriefungen wurde teilweise signifikant verschärft. Dies geht einher mit Präzisierungen, welche Positionen (wie z.B. Verbriefungs-Warehouses)
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